Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Tantra Massagen als sexuelles Vergnügen einzustufen sind und somit steuerpflichtig werden sollen Tantra Massagen haben ganzheitliches Wohlbefinden zum Ziel. In den Ganzkörpermassagen, die nach hinduistischem Tantra-Ritual ablaufen, werden auch Genitalien massiert Aus diesem Grund soll die Vergnügungssteuer her
Es geht in diesem Falle um Stuttgart, wo eine Vergnügungssteuer für Bordelle, Laufhäuser oder Swingerclubs erhoben wird. Mir fällt nicht der geringste Grund ein, im konkreten Fall eine Unterscheidung zwischen Puff und Massagesalon zu machen, speziell wenn man sich dort explizit gegen Aufpreis genital entsaften lassen kann. Quelle: Stuttgarter Nachrichten