Straßenprostitution - männliche Ansprechpartner

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von Germanicus, 9. März 2010.

  1. Germanicus

    Germanicus Stammschreiber

    Registriert seit:
    11. Januar 2010
    Beiträge:
    505
    Dankeschöns:
    1.290
    Hier ein Einblick in die Zusammenhänge der Staßenprostitution.
    Aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes.

    Alle was da steht, ist bewiesen - so die Verdienstmöglichkeiten....

    1
    Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Beihilfe zur Zuhälterei zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Revision führt zu dem im Urteilstenor ersichtlichen Teilerfolg.
    I.
    2
    Das Landgericht hat im Wesentlichen folgende Feststellungen und Wertungen getroffen:
    3
    1.
    Der im offenen Strafvollzug befindliche C. beherrschte 2006 über einen "Stellvertreter" und mehrere "Wirtschafter" einen lukrativen Teil der Berliner Straßenprostitution (Bereich "Eilat"). Dabei war eine Pension Anlaufstelle und im Wesentlichen Leistungsort von bis zu 16 Prostituierten, deren Dienstleistungen hinsichtlich Standplatz, Arbeitszeit, Art der Sexualpraktiken und den zu erzielenden Mindestvergütungen im Einzelnen festgelegt waren: Die Arbeitszeit betrug sechs Tage pro Woche, Pausen waren hinsichtlich Zeit und Pausenpartner festgelegt, ebenso die freien Tage. Es durften nur gewöhnliche Sexualpraktiken wie Vaginal- und Oralverkehr unter Verwendung von Kondomen angeboten werden, und es waren Kontaktverbote zu Mitgliedern der Gruppierung und anderen Personen einzuhalten. Die Prostituierten waren verpflichtet, durchgehend - auch für freie Tage - ein "Standgeld" von 30 EUR pro Tag an die Pension zu zahlen, ohne dass eine ausdrückliche Zuordnung dieses Betrages zu den dort vorgehaltenen Dienstleistungen erfolgte. Konnte das "Standgeld" nicht bezahlt werden, wurde der offen stehende Betrag als "Blockschuld" notiert. Für jeden folgenden Tag, an dem eine Prostituierte ihre "Blockschuld" nicht vollständig abgetragen hatte, erhöhte sich das "Standgeld" auf 35 EUR. Es kam vor, dass Frauen nur noch für Blockschulden arbeiteten. Ferner waren Zimmermieten (20 EUR pro halbe Stunde) und Strafgelder bei Verfehlungen (20 EUR für Verspätungen oder vorzeitigem Gehen bei Unwohlsein) zu entrichten. Sofern den Prostituierten die Nutzung anderer Unterkünfte oder Hausbesuche überhaupt gestattet worden war, musste eine Art Mietausfallentschädigung für die Pension von 15 EUR pro halber Stunde bezahlt werden.
    4
    In der Pension war während der Arbeitszeiten durchgehend mindestens ein "Wirtschafter" bzw. der "Stellvertreter" anwesend. Er kontrollierte mit Strichlisten den Zeitpunkt des Arbeitsbeginns und des Arbeitsendes, die Pausenzeiten und die einzelnen Zimmerbesuche. Weiterhin kassierte er von den Frauen die "Standgelder", die Zimmermiete und gegebenenfalls die "Mietausfallentschädigungen" sowie Strafgelder. Darüber hinaus waren immer einige Mitglieder der Tätergruppe in einer nahe gelegenen Gastwirtschaft präsent. Sie unternahmen ferner Kontrollfahrten mit dem Auto, die vom "Stellvertreter" oder den "Wirtschaftern" geplant worden waren. Diese Maßnahmen dienten neben dem Schutz des eigenen Herrschaftsbereichs und dem Schutz der Frauen vor Übergriffen vor allem auch der Kontrolle der Einhaltung der Regeln durch die Frauen. Auch bei kleineren Regelverstößen der Prostituierten setzten die "Wirtschafter" oder der "Stellvertreter" Strafgelder fest (UA S. 13).
    5
    Allein aus den von den Prostituierten erhobenen "Standgeldern" und den Zimmermieten wurden ca. 18.000 EUR im Monat erzielt. Aus diesen Einnahmen wurden die Ausgaben für den Betrieb der Pension und "Zahlungen an höhere Kreise der Berliner Unterwelt bestritten" (UA. S. 11); im Übrigen verblieben sie bei den "Wirtschaftern", dem "Stellvertreter" und C. selbst.
    6
    Darüber hinaus wurde die Berufsausübung der Prostituierten von "männlichen Ansprechpartnern" geregelt, die die herkömmlichen Aufgaben eines Zuhälters erfüllten. Jeder Prostituierten musste grundsätzlich ein solcher "Ansprechpartner" zugeordnet sein. Gegenüber den anderen Mitgliedern der Gruppe war dieser die allein maßgebende Person für alle Belange, die "seine" Frau(en) betrafen. So war er dafür verantwortlich, dass jene die Regeln einhielten und musste sie notfalls zwangsweise durchsetzen, wobei sich diese Funktion - anders als die des "Stellvertreters" und der "Wirtschafter" - eher auf die Zeit bezog, in der die Frauen nicht arbeiteten. Je nach Ausgestaltung der Beziehung konnte die Tätigkeit des "Ansprechpartners" unterschiedlich intensiv ausfallen (UA S. 12). Auch Verhandlungen über konkrete Bedingungen der Tätigkeit, z. B. eine Veränderung des Standplatzes, wurden ausschließlich unter den Männern ohne Zuziehung der Frauen geführt (UA S. 8).
    7
    2.
    C. gestattete W. , der Lebensgefährtin des Bruders des Angeklagten, die Ausübung der Prostitution zunächst ohne "männlichen Ansprechpartner". Nach einem Überfall auf W. wurde dieser Umstand unter den anderen Prostituierten bekannt und es entstand darüber Unmut. Deshalb wollte C. dies ändern. Zur gleichen Zeit - Juni 2006 - wollte K. , eine Bekannte des Angeklagten, wegen besserer Verdienstmöglichkeiten und der Freundschaft mit W. von einem Club in die Straßenprostitution im Bereich "Eilat" wechseln. Der Angeklagte sprach deshalb mit C. , der auf die Notwendigkeit eines "männlichen Ansprechpartners" verwies. Es ginge auf keinen Fall, dass K. ohne "Ansprechpartner" "stünde". Schon die Situation der W. sei nach dem Überfall schwierig.
    8
    Die beiden Frauen wünschten jedoch keinen fremden Mann als Ansprechpartner, der gegebenenfalls ihre Eigenständigkeit und ihre Verdienstmöglichkeiten hätte beeinträchtigen können. Sie kamen mit dem Angeklagten überein, dass dieser die von C. als notwendig erachtete Funktion bei ihnen übernehmen solle.
    9
    Die Tätigkeit der beiden Frauen wurde am 5. Dezember 2006 nach Verhandlungen des Angeklagten mit C. und dem diesem vermutlich übergeordneten A. beendet (UA S. 15). Dem war ein Streit wegen Urlaubs vorausgegangen, der nicht geschlichtet werden konnte.
     
    Logenplatz dankt dafür.