laufende Allgemeinverfügungen gemäß IfSG

Dieses Thema im Forum "Themen zur Corona Pandemie" wurde erstellt von Lebowski1234, 16. März 2020.

  1. Lebowski1234

    Lebowski1234 Stammschreiber

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    #1 Lebowski1234, 16. März 2020
    Zuletzt bearbeitet: 16. März 2020
    Kennt jemand n Juristen?:D Ich verstehe den Punkt 9. bezüglich der Erlischung so, dass mit einem neuen Erlass (in dem dann z.B. die Erlischung der Allgemeinverfügung und der Maßnahmen steht) die Allgemeinverfügung erlischt.:gruebel:
     
    Wet&Dry dankt dafür.
  2. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    In der verbotenen Stadt
    Du meinst sicherlich Punkt 9, oder?

    Bildschirmfoto 2020-03-16 um 19.06.48.jpg
     
    Wet&Dry und Lebowski1234 danken dafür.
  3. Raw

    Raw Frauenheld

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    #3 Raw, 16. März 2020
    Zuletzt bearbeitet: 16. März 2020
    Ich bin opimistisch, dass, sobald der Spuk weitestgehend vorbei ist, diese unbefristete Allgemeinverfügung auch durch eine allgemeine Aufhebung wieder erlischen wird.

    In ein paar Wochen Bars, Kinos und Museen die Wiedereröffnung zu gestatten, dem örtlichen Puff aber die Wiedereröffnung gleichzeitig zu verbieten, wäre eine Diskriminierung, die für jeden auch eindeutig als solche zu erkennen wäre.

    Auch wenn das Bordell sicher längst nicht von allen Einwohnern der Kleinstadt gern gesehen wird, so hoffe ich doch mal stark, dass eine offenkundige Willkürentscheidung von Kommunalpolitikern noch viel weniger Zuspruch erhielte.
     
    Pluto, frauenfreund71, lollipop66 und 3 andere danken dafür.
  4. Lebowski1234

    Lebowski1234 Stammschreiber

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    #4 Lebowski1234, 16. März 2020
    Zuletzt bearbeitet: 16. März 2020
    lollipop66 dankt dafür.
  5. revenge1808

    revenge1808 eindeutig süchtig

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    Heißt einfach nur, dass es bis zum Widerruf gilt, der sachliche Zusammenhang ist ja durch den Namen schon gegeben. Heißt also, wenn der Infektionsschutz aufgehoben wird gilt dies für alle genannten Gruppen.
     
  6. lollipop66

    lollipop66 Stammschreiber

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    Nach der Verfügung dürft Ihr in Essen fröhlich weitervögeln.
    Es dürfen nur nicht mehr als 1.000 im Puff sein.
    Ob die da alle reinpassen ?

    Amtsdeutsch.jpg

    Ich liebe Amtsdeutsch !
    Das ist eine Kulturform an und für sich.

    :megalach:
     
    Wet&Dry und Lebowski1234 danken dafür.
  7. Lebowski1234

    Lebowski1234 Stammschreiber

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    Harvey, Archer und Winnetou Kowalski danken dafür.
  8. lollipop66

    lollipop66 Stammschreiber

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    Die Schlußfolgerung ist an den Haaren herbei gezogen, weil da 2 unterschiedliche Dinge miteinander vermengt werden. Das fällt da nur örtlich zusammen.

    Tattoo-Studios, Massagepraxen, Maniküre, etc. müssen auch schließen, weil die Tätigkeit nur mit körperlicher Nähe ausgeführt werden kann, die einen Abstand von 2 Metern nicht zuläßt.

    Wie soll denn Prostitution unter Einhaltung der Hygiene funktionieren, wenn sich sogar das Personal in Krankenhäusern mit Schutzausrüstung infiziert ?
     
    frauenfreund71 und Rip danken dafür.
  9. Lebowski1234

    Lebowski1234 Stammschreiber

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    • Es geht denen eher um die Formulierung im Erlass von Karlsruhe und Stuttgart. Während in anderen Ländern Prostitutionstriebe und Einrichtungen (z.T. nur für Publikumsverkehr) zu schliessen sind, so beziehen sich Karlsruhe/ Stuttgart auf Prostitution / Ausübung. Ich suche nachher die Stellen raus.
    • Davon ab sind die in ihrem Wortlaut immer sehr proaktiv gegen Ungleichbehandlung des Berufsstandes Sexarbeiter/in etc.
     
    Archer und Elrond17 danken dafür.
  10. lollipop66

    lollipop66 Stammschreiber

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    Ja, aber auf einem Straßenstrich wird das Virus auch weitergegeben.
    Da gibt es keine Einrichtung, die man schließen kann.
    Von daher ist die Karlsruher Formulierung von der Sache her richtig, nur sprachlich halt nicht so elegant.
     
    Lebowski1234 dankt dafür.
  11. Baloo

    Baloo Patient erster Güte

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    Naja, das kommt ganz darauf an, ob du der Dame am Fahrerfenster oder am Beifahrerfenster (1,5 m Abstand) eine Absage erteilt... ;)
     
    aachen61, Lebowski1234 und albundy69 danken dafür.
  12. Lebowski1234

    Lebowski1234 Stammschreiber

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    #12 Lebowski1234, 24. März 2020
    Zuletzt bearbeitet: 24. März 2020
    In der Karlsruher Allgemeinverfügung wird genau die Formulierung hier kritisiert:

    "(...)Allgemeinverfügung:
    1. Prostitution und Sexkauf jeder Art wird verboten.
    2. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 19. März 2020. Die Allgemeinverfügung vom 16. März 2020 wird hiermit aufgehoben.
    3. Die Maßnahmegilt bis auf Widerruf.(...)"

    Neben einem Verbot jeglicher Prostitution gilt auch explizit ein speziell gegen Prostitutionskunden gerichtetesSexkaufverbot“. Und das Ganze ohne klares Enddatum.


    Dass die aktuell geltenden Rechtsvorschriften und Maßnahmen in Augen der Landesregierungen und des Bundes nötig sind, ist klar.
    Jedoch sollte man dafür sensibel sein, dass es immernoch zeitlich beschränkte Ausnahmeregelungen sind, für die Dauer der Pandemiebekämpfung.
    Nach Corona sollen schließlich die ursprünglichen Freiheiten und Grundrechte wieder gelten.:daumenhoch:
     
    Winnetou Kowalski und Elrond17 danken dafür.
  13. Winnetou Kowalski

    Winnetou Kowalski Tippen ist bääh, aber ...

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    Das könnte auch in jeder Pommesbude/Lieferando passieren. Einmal drüberhusten: Fertich.


    Soweit ich das bisher verstanden habe,
    wäre auch überall (bis auf Karlsruhe und Stuttgart) die Prostitution in der eigenen Wohnung nicht untersagt.
    Wer es nutzt, muss es mit sich selbst ausmachen und kann beim Spazierengehen einen Schlenker machen.

    Die Karlsruher Formulierung ist sehr elegant, da sie das bewusst einschließt und noch außerdem die Freier-Strafbarkeit!
    und das - im Gegensatz zu allen anderen - ohne festgelegtes Enddatum oder einer Selbstaufhebung.

    Holzauge sei wachsam!

    .
     
    lollipop66, albundy69, Rip und 2 andere danken dafür.
  14. lollipop66

    lollipop66 Stammschreiber

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    Erst einmal stört mich bei Dona Carmen, daß die mir den Wortlaut der Verfügung nicht zugänglich machen. Läßt sich aber googeln.
    In der Verfügung, werden die Gründe ganz klar genannt.
    Auch der Zeitrahmen : soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung der übertragbareren Krankheiten erforderlich ist.

    Natürlich mag man sagen : Wehret den Anfängen.
    Aber man darf natürlich die Aussagen auch nicht aus dem Gesamtzusammenhang reißen und behaupten, da gäbe es ein Verbot generell und auf alle Zeit.
    Das steht da so nicht und die Zusammenhänge werden in der Begründung detailliert dargelegt. Die Begründung besichert die Sachzusammenhänge und verhindert eine anders geartete Auslegung der Verfügung.
    Ohne Begründung hätte der Verein Dona Carmen Recht, aber es ist doch eben ein wenig anders, als von dort behauptet wird.

    Das "Sexkaufverbot" ist mitnichten strafbewehrt, ansonsten würde auf das STGB verwiesen.
    Auch würde das Strafmaß benannt werden, hier nicht vorliegend.

    Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe über das Verbot der Prostitution zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV 2) - Informationsportal Corona - Stadt und Landkreis Karlsruhe

     
  15. Winnetou Kowalski

    Winnetou Kowalski Tippen ist bääh, aber ...

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    OK,
    Du hast gut recherchiert,
    … und ich sage ja auch nicht, das die innewohnende Überlegung falsch ist, aber ...

    Doch. Das steht da so!
    Nur alle anderen haben ein Enddatum und kein Verbot der Prostitution in der eigenen
    Wohnung.
    Noch heißt das nix ...


    ...
    Im Jahre 2050 berichtet die globale Weltzeitung per Gedankenübertragung, dass mal vor 30 Jahren in allen Städten des damaligen Deutschland die Gemeinverfügungen per Enddatum außer Kraft gesetzt wurden.
    In allen Städten? In ganz Gallien? Nein lediglich in Karlsruhe wurde von unbeugsamen ...

    Das kann ich mir so nicht vorstellen (was nix heißt): Eine Allgemeinverfügung mit Verbot ohne Strafandrohung?
    Du meinst die Verarschen uns nur?
    … und kramen dann das SyphSchutzGesetz o.ä. hervor … :effe:



    Dann bleibt uns erstmal nur davon zu träumen:




    .
     
    Lebowski1234 und Pluto danken dafür.
  16. lollipop66

    lollipop66 Stammschreiber

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    Die schleppen Dich in die nächste Isolierstation eines Krankenhauses.
    §30 IfsG Quarantäne

    https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/200317_StM_VO_IfSG_Corona.pdf

     
  17. aachen61

    aachen61 Gesperrt

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    POPPEN, nicht kloppen!