Hinweis- Achtung Steuerfahndung bei Kaufmich.com Profilen

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von Tanja_Regensburg, 3. November 2011.

  1. Tanja_Regensburg

    Tanja_Regensburg Ehem. SDL, Sexworkaktivistin, Vorstand BesD e.V.

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    Achtung Kolleginnen und Kollegen,

    dies gilt nicht nur für den Bereich Stuttgart, aber da ist mein Profil dauergeschaltet, obwohl ich es kaum nutze.

    Die Steuerfahndung Stuttgart durchkämmt gerade Kaufmich.com und überprüft, ob die Tätigkeit als SDL steuerlich angemeldet ist.


    Ich hab Post bekommen vom Finanzamt Stuttgart, Abteilung Steuerfahndung Prostitution mit dem Bezug auf mein kaufmich.com Profil.

    da ich eine gültige Steuernummer habe, wird es nur eine Weiterleitung an das Finanzamt Regensburg geben und es passiert weiter nichts, da ich die Tätigkeit dort angemeldet habe.

    Das sollte nur ein Hinweis sein.

    Bitte weist Kolleginnen von kaufmich.com darauf hin.

    Das was ich schon lange immer wieder versuche zu vermitteln tritt nun ein.
    Die Finanzämter sammeln Daten, auch von Teilzeit- und ausländischen Kolleginnen.

    Wer öffentlich für diese Tätigkeit wirbt oder in Locations arbeitet wird ermittelt, und wenn nicht angemeldet, geschätzt werden in Bezug auf das Einkomen.

    Es ist schwer zu beweisen, dass man das geschätzte Einkommen nicht erzielt hat.

    Dies soll als Hinweis dienen, damit man sich darauf einstellen kann.
    Wie das dann im Endeffekt jede handhabt, bleibt ihr überlassen.

    Möchte auch keine Diskussion über Steuern, Steuern zahlen oder so auslösen, denn das wäre müßig.

    LG Tanja
     
    Pipimann und albundy69 danken dafür.
  2. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    Vermutlich eigentlich unmöglich ...

    Ich hatt ja schonmal ne Rundfrage gemacht, ob was bekannt geworden ist.
    War also nur ne Frage der Zeit bis ...
     
  3. Pornozunge

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    Zum Glück haben meine Transen alle ne Hundemarke
     
    albundy69 dankt dafür.
  4. Erasmus

    Erasmus (Bei)schläfer

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    eigentlich gar nicht nötig! Denn geschätzt wird nur, wer sein Einkommen nicht erklärt und keine Steuererklärung abgibt.

    Und wer das (natürlich versehentlich;)) versäumt und einen Schätzbescheid erhalten hat, muss eben Einspruch gegen den Schätzbescheid einlegen und die Steuererklärung mit zutreffenden (!) Angaben zum Einkommen nachreichen, die dann der Veranlagung zu Grunde gelegt werden.

    So einfach ist das eigentlich. Falsche Angaben nennt man dann allerdings "Steuerhinterziehung":rolleyes:
     
    albundy69, Kiwi und Fleckchen danken dafür.
  5. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Ich halte es für illusorisch davon auszugehen, dass irgend ein anderes Portal dieser Art nicht im Blickpunkt der Behörden steht. Schade für uns, denn die Mehrzahl der tatsächlichen Hobbydamen, die ab und an auf diese Weise ein Date macht wird sich 3 mal überlegen müssen, ob diese Art von Kontaktaufnahme Wert ist, ihren möglicherweise vorhandenen Harz4 Status zu gefährden. Über Gerechtigkeit brauchen wir kaum zu reden, siehe Vorkommentare.
     
  6. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    #6 Smiley, 4. November 2011
    Zuletzt bearbeitet: 4. November 2011
    @Al
    Ich habe keinerlei Illusionen ... ich weiß was geht!

    Die DäDäehR war ne Lachnummer dagegen ...
     
  7. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    #7 Smiley, 4. November 2011
    Zuletzt bearbeitet: 4. November 2011
    Geschönte Sicht

    @Erasmus
    Klares NEIN!
    Das passiert auch aus "unerfindlichen Gründen" oder wenn das Amt glaubt, einen krassen Widerspruch festgestellt zu haben!;)

    Das klingt verharmlosend einfach ... ist es in der Praxis aber nicht!

    Zwar kann man Antrag auf Nicht-Zahlung stellen, solange z.B ein Klageverfahren bei einem Finanzgericht läuft. Dem muss aber nicht entsprochen werden.

    Bei Widerspruch gilt erstmal, trotzdem ist zu zahlen!:besserwisser:

    Für den, der solvent ist kein Problem und evtl. in heutiger Zeit ein "Bombengeschäft"!
    Unter Berücksichtigung der niedrigen Zinsen in anderen Anlage-Formen und der anziehenden (unvermeidlichen) Inflation, sind die fast risikolosen 6%+-Zinsen :daumenhoch:
    Also unter der Annahme, daß der Supergau ausbleibt, würde ich den Staat geradezu "provozieren", damit er mich zu Geldanlange "zwingt". :prost:
    Dumm für Denjenigen, der die fällige Summe auch wenn gestückelt nicht kurzfristig aufbringen kann.
    Dem kanns die Existenz kosten!:frust:

    Die beste Gegenwehr ist immer noch, möglichst viele Mitarbeiter entlassen zu müssen!
    Das "begreift" jedes Amt.

    Wer das nicht kann, ist im Arsch! :smoke1:


    Ach so es gibt nach meiner Erinnerung "Modellrechnungen" für Prostituierte ...

    Möglicherweise wir da was "hochgerechnet", was in die Gerüchte- und Phantasie-Welt gehört.

    Das klingt fast wie "General-Verdacht" ...
     
    albundy69 und Bokkerijder danken dafür.
  8. user05

    user05 Bye, bye Rodeo Girls

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    Wo Du auch hingehst, das Finanzamt ist schon vor Dir da.

    Falsche Angaben allein sind übrigens noch keine Steuerhinterziehung. Strafbar ist darüber hinaus auch die Nichtabgabe von Steuererklärungen.

    Selbst wer im Düsseldorfer Modell arbeitet, muss noch Erklärungen abgeben.

    Und die behörden lesen alles mit, auch Anwesenheitslisten. Aber das war ja eh schon klar.
     
    albundy69 dankt dafür.
  9. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    Find ich gut!
    Sie könnte ja noch was zurückbekommen!;)
     
  10. Peanut

    Peanut Stammschreiber

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    Gefakte Profildaten

    Da kenne ich mehr als ein Mädel die bei kaufmich oder anderen seiten dieser art mit Phantasieangaben ihr Profil ausgefüllt haben. Da stimmen gerade mal die Körpermaße.

    Was macht das Finanzamt denn in solchen Fällen?
     
  11. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    Platte Antwort "Steuerfahndung"!
    Na ja irgendeine lebende Person hat für den account bezahlt ...

    Ich habe gerade was Interessantes zu "gefakten" Bildern auf HPs bzw. den dazugehörigen Boykott-Aufruf entdeckt!

    ==>>>hier