Gerichtsurteil Weimar

Dieses Thema im Forum "Themen zur Corona Pandemie" wurde erstellt von Rip, 23. Januar 2021.

  1. Rip

    Rip aka ArabFun6

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  2. lollipop66

    lollipop66 Stammschreiber

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    Ob man will oder nicht, aber man kann das Argument des Richters nicht entkräften.
    Wir haben ja nun schon ewig Lockdown und Ausgangsbeschränkungen,
    aber die Infektionszahlen bleiben einfach hoch.
    Und da fragen Gerichte zu Recht : Ist das noch verhältnismäßig ?
    Im Einzelhandel können sich die Leute nicht angesteckt haben.
    Also kann man die Läden auch wieder öffnen.
    Das ist aber nicht nur in DE so. In Österreich haben wir dieselbe Situation.

    In Bezug auf England titelt sogar das Deutsche Ärzteblatt :
    Studie: Coronafallzahlen in England sinken trotz Lockdowns nicht

    Was wir nicht wissen : Was wäre ohne Lockdown gewesen ?

    Screenshot_20210123_143308.png
     
    AND, Harvey, Lutonfreund und 2 andere danken dafür.
  3. Winnetou Kowalski

    Winnetou Kowalski Tippen ist bääh, aber ...

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    Das Amtsgericht hat sich angeblich schon neue Talare bestellt.

    upload_2021-1-24_18-16-56.jpeg


    Ist der Schill eigentlich auch wieder Richter?

    .
     
    AND, rabatz16, Elrond17 und 2 andere danken dafür.
  4. rabatz16

    rabatz16 Stammschreiber

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    Winnetou Kowalski dankt dafür.
  5. frauenfreund71

    frauenfreund71 3G Geblasen, Gefickt, Gekommen

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    Nachträglich noch als Ergänzung zu dem Urteil. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt in einer anderen Sache das Urteil des Amtsgerichts Weimar heftig kritisiert.

    Zitat aus dem Urteil:
    Der Senat folgte insbesondere nicht einem Urteil des Amtsgerichts Weimar, auf das der Antragsteller verwiesen hatte, um unter anderem zu belegen, dass eine gefährliche Epidemie gar nicht vorliege. Dieses Urteil widerspreche der ganz überwiegenden Rechtsprechung deutscher Gerichte und sei methodisch fragwürdig. Außerdem maße sich das Amtsgericht eine Sachkunde an, die ihm angesichts der hochkomplexen Situtation ersichtlich nicht zukomme.“

    https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_querdendenk_am_24.01.2021_in_munchen.pdf
     
    AND, Rip, rabatz16 und 2 andere danken dafür.
  6. Lustliebhaber

    Lustliebhaber Stammschreiber

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    Mal wieder die typische Vorgehensweise: anderslautende Einschätzungen werden mit dem Argument, dass sie nicht der Mehrheitsmeinung - oder in diesem Fall: der Mehrheitsrechtssprechung - entsprechen, diskreditiert. Ob die Einschätzung aber vielleicht die Wahrheit wiedergibt, interessiert gar nicht, denn die Mehrheit sagt ja etwas anderes. Masse = Wahrheit, ohne inhaltliche Auseinandersetzung, die alten Griechen würden aus dem Hades zurückkehren.
     
    Mad_Max und Magic 1 danken dafür.
  7. lollipop66

    lollipop66 Stammschreiber

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    Richter sind scheinbar nicht von dieser Welt.
    Oder vielleicht laufen die auch zu wenig frei rum.
    Genau dieser Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt die 15 Kilometer Regel gekippt,
    weil die nicht anschaulich genug sei.
    Die Begründung ist ja nun wirklich jenseits von gut und böse.
    "Die textliche Festlegung eines 15-km-Umkreises sei nicht deutlich und anschaulich genug."

    Gut, wie soll man 15 Kilometer denn dann vermitteln ?
    Vortanzen ?

    Verwaltungsgerichtshof kippt 15-Kilometer-Regel in Bayern

    Aber die Verhältnismäßigkeit ist ein Rechtsgrundsatz und den hat Weimar hinterfragt.
    Dazu sind Gerichte verpflichtet. Die meisten jedenfalls.
    Nur die in diesem gallischen Dorf ... die mit dem Zaubertrank, Ihr wißt schon.

    Bis vor wenigen Jahren gab es in bayerischen Kantinen Bierautomaten.
    Bier ist in Bayern ein Lebensmittel, aber Alkohol war verboten.

     
  8. frauenfreund71

    frauenfreund71 3G Geblasen, Gefickt, Gekommen

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    Definier mal ‚Wahrheit‘ und wer das festlegt.
     
  9. Lustliebhaber

    Lustliebhaber Stammschreiber

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    Es gibt Wahrheiten, die muss niemand festlegen: Menschen vorzuschreiben, in wie weit sie menschlichen Kontakt pflegen, widerspricht der Menschenwürde. Dies ist eine Wahrheit, die sich aus der Tatsache ergibt, dass der Mensch ein soziales Wesen ist. Menschliche Kontakte - sogar zwischen Familienmitgliedern - gesetzlich einzuschränken, ist an Kälte und Unmenschlichkeit nicht zu überbieten. 80jährige entscheiden selber, dass sie ihre Enkel in die Arme schließen möchten, selbst wenn das bedeutet, dass sie 81 nicht mehr erleben. Ihnen diese freie Entscheidung abzusprechen, ist - ich kann kein anderes Wort verwenden - geradezu satanisch.
    Dazu empfehle ich auch dieses Interview mit Eugen Drewermann:

    Nur wer glaubt, dass es nur dieses eine Leben gibt und keine unsterbliche Seele, muss an einem Virus verzweifeln, muss an die Götter in Weiß glauben und muss die Verlängerung des Lebens um jeden Preis wollen. Eine armselige und zu bedauernde Existenz. Dabei geht es NICHT um eine bestimmte Religion, das ist mir wichtig hervorzuheben. Selbst die antiken Griechen waren nicht so materialistisch wie wir es sind. Dass es so etwas wie eine unsterbliche Seele gibt, wird klar, wenn man Menschen zuhört, die Nahtoderfahrungen gemacht haben.
    Kurz: lieber ein lebensbejahendes, menschliches Leben, das mit 60 endet, als eine ängstlich-maskenversteinerte Existenz, die dann mit 82 ihr Ende findet.
     
    Raw, Magic 1, Käpt´n Udo und 2 andere danken dafür.
  10. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Sei vorsichtig, man landet heutzutage bei Ansichten wie diesen in der Schublade "Antichrist" oder bekommt mit donnerndem Dankeschön-Getöse Ku-Klux-Klan Mitgliedschaft unterstellt.:rolleyes:
     
    Mad_Max dankt dafür.
  11. Nudelsepp70

    Nudelsepp70 Stammschreiber

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    Grundsätzlich müssen Regeln gesetzt werden. Dafür sind unsere Vertreter von uns gewählt worden. Niemand weiß wie es perfekt gehandhabt werden kann. Ich persönlich bin auch absolut dagegen noch mehr Meinungen zu hören, zumal es ja auf Länder- und Kommunalebene nicht funktioniert alle auf eine Spur zu bringen.
    Einer betagten 80 jährigen ist es ja nicht untersagt ihre Enkel in die Arme zu nehmen. Und wenn diese sagt, ich verzichte auf meinen 81 sten Geburtstag, kommt bitte alle zusammen, so ist diese Einstellung natürlich egoistisch, unsolidarisch und wird mit Sicherheit auch bei Ihren Familien für Kopfschütteln sorgen.
    Im Pay6 ist es doch auch so. Regeln bestehen, durch unsere Vertreter erhoben. Die Möglichkeiten für Pay6 sind allerdings weiter vorhanden. Man muss sich immer wieder vor Inanspruchnahme selbst fragen, ob man sein Verhalten befürwortet und vertreten kann.
     
  12. Winnetou Kowalski

    Winnetou Kowalski Tippen ist bääh, aber ...

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    Das kannst Du für Dich halten, wie Du möchtest, aber ...

    warum entweder - oder?
    Ich kann mir auch "ein lebensbejahendes, menschliches Leben" mit 98 vorstellen, welches sich dann auf die kommenden, ruhigeren 15 Jahre freut.
    Anschließend kann dann die unsterbliche Seele weitermachen.
    Und da wo die hingeht, treffe ich sowieso die meisten von Euch wieder. :devilfinger:

    .
     
    Nudelsepp70 dankt dafür.
  13. Berliner im Pott

    Berliner im Pott Stammschreiber

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    #13 Berliner im Pott, 27. Januar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 27. Januar 2021
    Für mich eine sehr einseitige und menschlich unangemessen rigorose Perspektive!

    Das muss jeder für sich persönlich abwägen.

    Nimm analog die Frage der Sterbehilfe, da geht es auch um das Recht selbst über sein Sterben zu entscheiden.
    In den Niederlanden ist dies, unbelastet wie bei uns von deutscher Geschichte, etwas normales.

    Es ist eine grossartige und für mich menschlich sehr berührende Erfahrung zu sehen wie in den Niederlanden nahe Angehörige schweren Herzens und doch voller Respekt solche Entscheidungen von alten oder auch sehr kranken Menschen respektieren.

    Respekt vor einer persönlichen existentiellen Entscheidung. Die so oder so ausfallen kann. Und für die nach meiner Überzeugung auch Raum sein muss.
    Das ist etwas anderes als Wahrheitsfindung im juristischen Sinne. Die ihr eigenes Recht hat, aber auch ihre Grenzen.
     
    Magic 1 und Käpt´n Udo danken dafür.
  14. Berliner im Pott

    Berliner im Pott Stammschreiber

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    #14 Berliner im Pott, 27. Januar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 27. Januar 2021
    Ich schlage vor, wir orientieren uns an den Kriterien, die das Gericht selbst benennt.

    Überwiegende Rechtsprechung, methodisch argumentieren, Sachkunde angesichts einer hochkomplexen Situation gibt das Gericht als Kriterien an.

    Hinzu kommt die Verhältnismässigkeit.
    Zitat @lollipop66 :Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn („angemessen“) ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.

    Viel Spass dabei die Urteile
    mit diesen Kriterien zu prüfen!
    Und auch noch zu sehen, ob die Einschätzungen der Gerichte
    lebensnah und plausibel sind.
     
    albundy69 dankt dafür.
  15. lollipop66

    lollipop66 Stammschreiber

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    Ich kann das nicht richtig einordnen und lese nun Folgendes :

    Niederlande ermöglicht Euthanasie gegen Patientenwillen

     
  16. Berliner im Pott

    Berliner im Pott Stammschreiber

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    #16 Berliner im Pott, 27. Januar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 31. Januar 2021
    Die Entscheidung zu einer dementen Patientin, die vor der Demenz in ihrer eigenen Patientenverfügung ihren Tod verfügt hatte und in der Demenz dann gegen ihren Willen getötet worden ist, ist eine schwierige ethische Frage und ein extremer Sonderfall.
    Und das oberste Gericht der Niederlande hat abgewogen, ob es Angehörigen den Raum für solche stellvertretenden Entscheidungen über persönliche Schicksale gibt.

    Die Kritik an dem Urteil in dem Artikel ist auch lesenswert:
    .... das Urteil macht erschreckend deutlich, welcher Kulturwandel passiert, wenn der Staat Tötungswünsche nur noch regelt, statt seiner Schutzpflicht für Menschen in vulnerablen Situationen wie Krankheit, Alter oder sozialer Isolation nachzukommen. Autonomie in der sogenannten ,Sterbehilfe‘ ist nur die halbe Wahrheit. Man pocht auf Selbstbestimmung, doch diese kippt stillschweigend in eine neue Form von Paternalismus, ja in eklatante Fremdbestimmung um. ....

    Der Fall ist ein komplexes Problem im Spannungsfeld zwischen Rechtssprechung, Wissenschaft und Öffentlichkeit.

    Ist das Vorgehen konform der Verfassung der Niederlande?
    Welche Einsichtsfähigkeit hat dieser konkrete demente Mensch noch?
    Möchten wir, dass unser Staat in diesem Fall Leben schützt oder soll unser Staat sich aus der individuellen Entscheidung zum Sterben heraushalten?

    Aber:
    Meistens geht es um Entscheidungen von Menschen, die für sich bei vollem Bewusstsein abwägen und das Recht haben zu entscheiden, ob sie sterben wollen.
    Und ich erlebe wie nahe Angehörige das mit grosser Trauer und auch voller Respekt akzeptieren.
     
    lollipop66, Käpt´n Udo und frauenfreund71 danken dafür.
  17. Harvey

    Harvey Master of Disaster

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    Wenn sich die Gerichte im Sommer 2020 darin einig gewesen wären sich keine Sachkunde anzumaßen.
    Hätten wir ganz andere Urteile gesehen. Und alles wäre direkt wieder ( so im Mai) offen gewesen.
    Denn es gab ja keinerlei wissenschaftliche Belege für das besondere Infektionsgeschehen in diversen Branchen. Die gibt es auch scheinbar immer noch nicht bzw. es geht eher in die Richtung das einfach willkürlich nach Gutdünken hier und dort etwas geschlossen sein muss und anderes nicht. Ähm Kirchen?
    Wo sind da alle anderen Gerichte aufgestanden und haben kritisiert das man sich Sachkunde anmaßt?


    Mann kann da sicherlich geteilte Meinung sein auch zu diesem Zeitpunkt und auch in 2020. Aber jetzt zu kritisieren das sich Gerichte sozusagen eine Meinung Bilden, die mal abweicht, finde ich schon etwas ulkig bzw. deplatziert.

    Jetzt wo wir wirklich wieder ein Pandemiegeschehen haben. Da wird auch wesentlich weniger Protestiert und Kritisiert, weil man sich in diesem Fall natürlich auch eher einig ist, das man dagegen was machen muss. Selbst wenn es immer noch nicht so ganz gerecht verteilt zu geht.
     
    lollipop66, Magic 1 und albundy69 danken dafür.
  18. Hamilcar

    Hamilcar Dammwildjäger

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    #18 Hamilcar, 27. Januar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 27. Januar 2021
    Eines schönen Tages wird sicher mal die Zeit kommen, wo die Lockdownstrategie von Merkel & Konsorten wissenschaftlich, insbesondere auch staatsrechtlich aufgearbeitet werden wird.

    Da bin ich mir jetzt schon sicher, dass viele Autoren mit stichhaltiger Begründung zu dem Ergebnis gelangen werden, dass dieses mittlerweile völlig hemmungslose Einschränkung von elementarsten Grundrechten NICHT von der Schrankensystematik und schon gar von einem solchen Mauerblümchengesetz wie dem IfSG unter dem Diktat eines im GG nicht vorgesehenen 17köpfigen Wohlfahrtsausschusses unter dem Vorsitz von LockdownAngie gedeckt war. Der eigentliche Skandal ist, dass das BVerfG hier nicht mal mit dem Knüppel drein haut. Wenn wirklich mal einer einen von langer Hand vorbereiten Vorstoß zur Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unternimmt, reagieren die Richter in rot hoffentlich entschlossener und nicht so wie paralysiert..

    Ex BVerfG Präsident Papier hat sich neulich ja schon recht deutlich geäußert. Er hält es nicht für zulässig, die Zahlen über Neuinfektionen, Inzidenz etcpp zum alleinigen Maßstab für alle politischen Entscheidungen zu erheben.

    De fuck to ist dat aber jetzt der Fall. Klar, ich weiß auch, dass die Politik in schwieriger Zwickmühle sitzt. Aber einerseits Gottesdienste grds zuzulassen, andererseits die Leute über Monate mit immer neuen "Befristungen" zusammen in der Homeoffice mit ihren quengelnden Kindern zusammen zu pferchen, erinnert stark an die Reservatspolitik der USA gegenüber den Native Americans im 19. Jahrhundert.

    Und immer wieder finden sie Vorwände für die nächste Fristverlängerung. Kurz vor Ende der Haftzeit wird dann "vorsorglich" ein ums andere Mal wieder der Entlassungstermin hinaus geschoben. Von der total in den Sand gesetzten Impfstoffbeschaffung gar nicht zu reden.

    Natürlich ist es schlimm, wenn jemand an Covid-19 verstirbt. Dennoch sind auch vor Corona schon Leute verstorben und sie werden es auch während sowie nach Ende der Pandemie weiterhin tun. 1970 gab es 21300 Verkehrstote. Nach Corona Maßstäben hätte man damals längst ein Moratorium für den privaten Pkwverkehr erlassen müssen. Aber damals gab es halt weniger Vollkaskomentalität und mehr Augenmaß in der Politik.
     
  19. Nudelsepp70

    Nudelsepp70 Stammschreiber

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    Das sind ja mal Äpfel und Birnen

    Die angesprochenen Verkehrstote belegen in den seltensten Fällen unsere Intensivstationen und belasten daher NICHT unser Gesundheitssystem.

    Oberste Priorität in der Pandemie war und ist, unser Gesundheitssystem vor einem Kollaps zu bewahren.
     
  20. Harvey

    Harvey Master of Disaster

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    #20 Harvey, 28. Januar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 28. Januar 2021
    Bist du sicher? Die Oberste Strategie ist seit etwa April 2020 die Inzidenz Zahl auf einen Wert zu bringen der "der Annahme nach" für die Gesundheitsämter nachverfolgbar ist. z.B. unter 50 (auch wenn diese Zahl ja auch davon abhängt wieviel Tests Mann macht ).
    Und man daher im Idealfall relativ normal weiterleben kann und sogar die Geschwindigkeit der Impfung dann gar nicht so wichtig wäre, wie es jetzt aber doch wird.
    Geschafft haben dies zum Teil ein paar Asiatische Länder und auch westliche Länder die in einer Klimazone sind die etliches Grad wärmer ist als unsere und die Grundvoraussetzung für einen geringen R Wert damit leichter ist. (Australien z.B)

    Die Strategie mit der Gesunheitssystem wird aber scheinbar in der Schweiz verfolgt. Im Ergebnis hatten sie paar Monate weniger Lockdowns. Aber auch etwas mehr Tote bisher.