Werte Kollegen, werde von einer lieben Freunding ( Osteuropa ) mit einem neuen Problem konfrontiert: Sie hat sich jetzt offiziell angemedet, wie es sich gehört , bisher war sie über einen normalen Halbtagsjob für ein halbes Jahr bei der AOK krankenversichert. Dieser Job wurde ihr gekündigt, ein weiterer ist nicht in Aussicht, und arbeitslos melden kann und will sie sich natürlich auch nicht. Voraussetzung bei der AOK - lt. homepage - für eine freiwillige Versicherung als Selbstständiger ist eine Vorversicherungsdauer von mind. 12 Monaten, die sie nicht hat. Privat kommt nicht in Frage, da auch das Kind - hier in D - mitversichert werden muß. Die Möglichkeit über 6care habe ich gesehen, hat da jemand Erfahrungen ? Oder hat jemand Informationen oder Kontakte, wie es bei der ges. KV klappen könnte ? Gern per PN. Würde der lady gern helfen, ihr deutsch ist nicht so, dass sie sich selbst wirklich darum kümmern könnte. Vorab besten Dank !
Stell Sie als Haushaltshilfe für 1 Jahr ein, zum Beispiel für 3/4 Stelle und 1200 brutto pro Monat. Das Nettogeld kann Sie Dir wieder geben , oder Sie arbeitet wirklich bei Dir Nach einem Jahr Kündigung, klar. Selbst kannst Du das auch noch absetzen
Die Frage ist, ob eine PKV nicht evtl. günstiger als der Startbeitrag zur GKV von aktuell ca. 333,46€ wäre. Nach einem Jahr, erfolgt bei der GKV eine Neuberechnung des Beitrags aufgrund des letzten Steuerbescheides. Evtl. gibt es dann Geld zurück oder es muss nachgezahlt werden. Bei einer PKV kann man auch einen Basistarif abschließen. Dieser entspricht den Leistungen der GKV und sollte, je nach Alter Deiner Freundin, evtl. günstiger als der o.a. Startbeitrag zur GKV sein. Bei diversen Portalen (check24, etc.) kann man sich Beiträge für den Basistarif einer PKV berechnen lassen. Eigentlich sollten sich diese Fragen ja auch beim Beratungsgespräch zur Anmeldung als Sexarbeitern klären lassen. Dafür ist dieses Beratungsgespräch doch auch gedacht (zumindest theoretisch), oder?
Wenn Deine Freundin EU-Bürgerin ist, dann wundert mich das eigentlich. Denn die einzige Forderung , die bei der Niederlassungsfreiheit in anderen EU-Ländern besteht, ist eine funktionierende KV in dem neuen Aufenthaltsland. Und zwar völlig egal, ob man dort arbeitet oder nur lebt. Und um das abzusichern, sollen in den einzelnen Ländern für diese Zwecke Basisversicherungen für andere EU-Bürger angeboten werden (die man dann entsprechend aufstocken kann). Ich habe das selbst vor einigen Jahren in Österreich erlebt, wo ich zeitweise so viel zu tun hatte, dass das einem Aufenthalt in der Wiener Umgebung gleichkam. Und da hatte ich zuerst so einen österreichen Basistarif und später habe ich meine deutsche Versicherung entsprechend erweitern können. Deshalb habe ich z.B. auch nie verstanden, warum Prostituierte aus Rumänien oder Bulgarien hier keine vernünftige KV hatten. Das wäre eigentlich die Grundlage ihres gesamten Aufenthalts in Deutschland gewesen. Das Behördenversagen setzte wohl nicht erst 2015 ein. Kurz und gut, ich würde da einfach mal zu einer KK (z.B. der AOK oder einer der Ersatzkassen) hingehen und mich beraten lassen. Und hinsichtlich der PKV gibt es entsprechende Berater, die dann das evtl. passende aussuchen. Aber zuerst die GKV.