Dieses Thema dient dazu, die in 2022 anstehende Evaluierung zu erklären, sowie die Ergebnisse zu gegebenem Zeitpunkt vorzustellen. Am 01.07.2022 soll die Evaluierung des ProstSchG vom 01.07.2017 beginnen. Die Evaluierung ist eine sach- und fachgerechte Bestandsaufnahme. Ziel der Untersuchung ist es, die bisherigen Auswirkungen des Gesetzes zu überprüfen, sowie die Umsetzung mit Blick auf die Zielsetzungen des Gesetzgebers zu bewerten. Dabei werden in erster Linie Studien ausgewertet, aber auch Hinweise aus der Branche aufgenommen. Allerdings ist schon jetzt klar, dass die Rückschlüsse aus den Studien und Statistiken sich zum Teil stark unterscheiden werden von den Erfahrungen aus der Praxis. Das Verfahren, das strengen Normen unterlegt ist, wird von sozialwissenschaftlichen Instituten durchgeführt, die im Auftrag des Bundesgleichstellungsministerium (Abteilung beim Bundesministerium für Familien Frauen, Senioren und Jugend) arbeiten. Sie wurden zuvor in einer Ausschreibung dafür beauftragt. Zur Ausschreibung: Öffentliche Ausschreibung Berlin 2021 Evaluation des am 01.07.2017 in Kraft getretenen Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG) Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2021_003 2021-08-09 Was man dabei im Hinterkopf haben sollte: Eine Evaluation ist keine direkte Reformation, und hat daher erst einmal auch nicht die Absicht, das bestehende ProstSchG zu verändern oder gar aufzuheben. Erst nach der Untersuchung und Auswertung der Ergebnisse werden Problemstellungen erarbeitet, die zu Änderungen im Gesetz führen könnten.
Zwischenbericht Der Zwischenbericht zum ProstSchG des Bundesministeriums f. FSFJ zu 17/18 ist seit 01.07.2020 einzusehen. Zwischenbericht: https://www.bmfsfj.de/resource/blob...richt-zum-prostituiertenschutzgesetz-data.pdf Zwischenbericht Fazit: