Klar, die SDL und die Betreiber können mit dem ganzen Kram nichts anfangen. Dabei geht es doch um sie!
Gesetz schützt Prostituierte noch unzureichend Kritik am Prostituiertenschutzgesetz: Neuer Bericht deckt Mängel auf
Das hört sich doch nach einem Kurswechel in der CDU an "Bundesfrauenministerin Karin Prien (CDU) spricht bei dem Evaluationsbericht von einer validen Grundlage, "um darüber in eine intensive parlamentarische Beratung zu gehen". Noch vor der parlamentarischen Sommerpause werde eine Expertenkommission eingerichtet, die den Evaluationsbericht auswerten und Vorschläge zum weiteren Umgang mit dem Prostituiertenschutzgesetz machen soll."
Hört sich tatsächlich nicht schlecht an. Sollte jemand wie Prien, die noch nie für irgendwas gut war, plötzlich in diesem Feld positiv wirken? Wir wünschen es uns ... und ihr!
Ob die Kontrolle der Kondompflicht stattfindet, ergibt sehr unterschiedliche Ergebnisse – je nachdem, ob die Frage an die Behörden (Abbildung 173, ca. 80 %) oder an die Kund*innen (Abbildung 174, 1,6 %) gerichtet ist. Die Antwort liegt vermutlich hier (Seite 494): So berichtete eine Mitarbeitender aus der Überwachung im Validierungsworkshop, auch sie*er kontrolliere die Kondompflicht, sie*er warte aber bis nach dem Akt und prüfe sodann die Abfallbehälter. Damit will ich natürlich niemanden auf Ideen bringen Jedenfalls werden nur sehr wenige Verstöße festgestellt: Richtig ist allerdings, dass nur wenige Verstöße gegen die Kondompflicht aufgedeckt werden. Das ist bereits im Teil zur Überwachung dargelegt worden (Teil 5, Kapitel 1, C.II.). Hiernach gab es in den teilnehmenden Behörden seit Inkrafttreten des ProstSchG nur fünf OWiG-Verfahren wegen Verstößen gegen die Kondompflicht (§ 33 Abs. 1 Nr. 3 OWiG). Hiervon wurden zwei eingestellt, drei Verfahren endeten mit einem Bußgeld.
Wie will ich den mit dem Abfalleimer jemand überführen? War nur Handjob... Beweislast liegt beim Amt Thema beendet Einfach in den Raum rein halte ich für nicht zulässig Es kann praktisch nur bei öffentlicher Aktion kontrolliert werden
Ich denke, selbst bei einem Handjob ist ein Kondom erforderlich. Evt kann man behaupten: "Wir reden nur" Anschließend ein unbenutztes Kondom einwerfen. Ob's hilft?
Stimmt: 4.1.1 Kondompflicht, § 32 Absatz 1 ProstSchG [...] Unter Geschlechtsverkehr fallen neben dem vaginalen, auch oraler und analer Geschlechtsverkehr. Die bloße Handmassage zählt hierzu nicht und fällt demnach auch nicht unter den Anwendungsbereich des § 32 Absatz 1 ProstSchG. Quelle (baden-wuerttemberg): https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gegen_Gewalt_an_Frauen/ProstSchVwV-Gewerbe_konsolidiert_ab-01-11-2022.pdf Und im NRW: 32.1 Kondompflicht (zu Absatz 1) Unter Geschlechtsverkehr fallen neben dem vaginalen auch der orale und anale Geschlechtsverkehr. Die bloße „Handmassage“ zählt hierzu nicht und ist von der Kondompflicht ausgenommen Quelle (NRW): https://service.moenchengladbach.de...t_priv_r_p_action=bisview-dienstleistung-show
Mensch Käpt'n, jeder Jeck ist anders. So eine Handmassage durch ne gut geölte Muschi oder das Hintertürchen dürfte dem einen oder anderen bestimmt gefallen
evtl. hat man ja auch nur Füße geküsst. vlt sind dann Latex-Strümpfe vorgeschrieben? Wäre jedenfalls ne Idee für die nächste Überarbeitung des ProstSchGesetzes
Im Grunde genommen kann schon darüber froh sein, dass der Evaluationsbericht nicht zur Hälfte eingeschwärzt ist.