Schließung von Tantra-Massage-Salons rechtswidrig Das VG Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Schließung von zwei Tantra-Massage-Salons in Essen rechtswidrig ist. Die Stadt Essen hatte die sofortige Schließung der beiden Betriebe angeordnet, weil die dort angebotene Tantra-Massage eine "sexuelle Dienstleistung" sei. Die Tantra-Massage, die unbekleidet durchgeführt werde, würde den Intimbereich der Kunden umfassen und somit auch der sexuellen Stimulation dienen. Nach Ansicht der Stadt handele es sich daher bei den beiden Betrieben um Prostitutionsstätten, die nach § 10 der Coronaschutzverordnung aus Gründen des Gesundheits- und Infektionsschutzes geschlossen bleiben müssten. Die Antragstellerin vertritt unter Berufung auf ein entsprechendes verwaltungsgerichtliches Urteil die Ansicht, dass ihre Betriebsstätten mit einem Wellness-Massagebetrieb zu vergleichen seien und daher – jedenfalls im baurechtlichen Sinne – nicht als bordellartig eingestuft werden könnten. Außerdem seien nach der Coronaschutzverordnung inzwischen auch nichtmedizinische Massagen, Kosmetik und Maniküre wieder erlaubt. Das VG Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Schließung der beiden Tantra-Massage-Salons rechtswidrig ist. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts handelt es sich bei den Betrieben der Antragstellerin auch im Sinne der Coronaschutzverordnung nicht um Prostitutionsstätten. Tantra-Massage sei vielmehr eine Massage im Sinne des § 12 der Coronaschutzverordnung, die unter Beachtung der für Massagesalons festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards inzwischen wieder zulässig sei. Das Verwaltungsgericht hat ausgeführt, dass das derzeitige Prinzip der "schrittweisen Lockerung" bezüglich der Maßnahmen, die zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus ergriffen wurden, derzeit unvermeidbar zu Ungleichbehandlungen führe. Diese müssten aber sachlich gerechtfertigt sein, zumal die Schließung von Betrieben existenzbedrohende Ausmaße erreichen könnten. Auch müssten die zunehmend diffizilen Regelungen der Coronaschutzverordnung hinreichend bestimmt gefasst sein, damit der Bürger noch den Überblick darüber behalten könne, welche konkreten Handlungen tagesaktuell wieder erlaubt seien und welche Verbote noch fortbestünden. Hiervon ausgehend ließe sich der Coronaschutzverordnung ein Verbot von Tantra-Massagen gerade nicht entnehmen. Die Betriebe der Antragstellerin seien hinsichtlich der Betriebsabläufe nicht mit Bordellen vergleichbar. Auch sonst habe die Stadt nicht dargelegt, dass das Infektionsrisiko bei einer Tantra-Massage wesentlich anders zu beurteilen sei als etwa bei einer inzwischen wieder zulässigen Wellness-Massage. Quelle: Eine Nachricht anzeigen | juris Das Rechtsportal
Man sieht also, die Erwägung von regionalen Klagen ist jetzt jedem Betreiber zu raten! Es gibt von Branchenberatern auch schon Sammelpools, bzw. werden gebildet: „ (...) Ein erstes Koordinationstreffen findet am kommenden Samstag, 23.05.2020, in Rheinland-Pfalz statt. Die Teilnehmerliste ist allerdings schon voll! (Corona) Über die Ergebnisse der Zusammenkunft werde ich dann natürlich berichten. Wer, in welchem Bundesland auch immer, „mitmachen“ möchte, kann mich gerne kontaktieren: howard.chance@t-online.de oder eben per Telefon / WhatsApp unter 0151-71885164. Kontakt ist natürlich auch über die Facebook-Gruppe möglich.“ Zitat aus: Prostitution - Aktionspläne zur Wiederöffnung der Prostitutionsbetriebe
OK. Aber es wurde explizit darauf hingewiesen, dass es sich NICHT um Prostitutionsstätten handelt. Wie willst Du das dem Gericht verkaufen wenn es sich z.B. um die RTC's handelt? Das ist mir ein Rätsel!
@Frauenfreundlich es handelt sich hier um ein positives Beispiel, das zeigt, man muss nicht alles was verhängt wird aussitzen, obwohl man guten Willens seitens Hygienemassnahmen und Einschränkungen ist. Um jetzt deine Frage zu beantworten und den Schwenk zu FKK-Clubs zu machen: dies wird schon seit ein paar Tagen diskutiert: Hygiene Konzepte fürn Puff Bundesverband Sexarbeit BesD legt Corona Hygieneplan vor Unternehmerverband Erotikgewerbe (UEDG) legt Stufenplan vor