Das ProstSchG ist in der Bundesregierung noch nicht abgestimmt, helfen wir dabei, dass dies nicht auf Basis des fatalen Referentenentwurfes erfolgt Nach Auskunft des Bundesfamilienministeriums in einer E-Mail an mich vom 01.10.15 geht das Ministerium davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich im Sommer 2016 abgeschlossen werden kann nachdem es durch den Bundestag und Bundesrat gegangen ist, wobei es natürlich zu Veränderungen kommen kann und der Referentenentwurf vom 29.07.15 ausdrücklich als noch nicht abgestimmt in der Bundesregierung bezeichnet wird, allerdings derzeit zur Abstimmung bei der Bundesregierung ist, so dass noch in diesem Jahr der Referentenentwurf (ggf. in bearbeiteter Version, so habe ich die E-Mail jedenfalls verstanden) dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Wer oben genannte Aussage mit der E-Mail an mich für einen Scherz hält, der irrt. Wenn man von seinem Recht nach Artikel 17 GG Gebrauch macht und mit voller Namens- und Adressnennung an die zuständigen Behörden schreibt, dann erhält man auch eine Antwort, auch wenn man in dem Schreiben äußert, dass sich das Prostitutionsschutzgesetz de facto zu einem Zuhältereiförderungsgesetz entwickeln wird. (aufgrund des Anmeldeverfahrens für Prostituierte). Begründet man diese Problematik mit speziellen Informationen (siehe einleitend Fettdruck unten) und ist man im Ton bestimmt, aber sachlich und freundlich (und stellt keine unsinnigen Bezüge zur NS-Zeit her, was leider bei dem einen oder anderen Verband der Fall ist) dann erhält man eine Antwort. Ich habe zwar zur Kenntnis genommen, dass man meine Äußerungen (die sich allesamt auf die Ablehnung des Anmeldeverfahrens beziehen, weil ich eben dort eine besondere Kenntnis habe. Hinweis: Dies bedeutet nicht, dass ich andere Teile des Referentenentwurfes für gut halte, davon sind sicher 95 Prozent aus den verschiedensten Gründen darunter auch aus Kostengründen, weil es preiswertere Lösungen gibt, jedenfalls in der heutigen Ausgestaltung, abzulehnen) in dieser E-Mail als kompetent, informativ und kreativ bezeichnet, also kurz mit meinen eigenen Worten als gut bezeichnet werden, dennoch ist es ja so, dass was gut ist noch lange nicht Gesetz wird oder ein Gesetz verhindert. Dafür braucht es Öffentlichkeit und daher veröffentliche ich auch mein Schreiben vom 22.09.15 (Anmerkung: Es kann zwar sein, dass sich die E-Mail auf mein vorhergehendes Schreiben vom 29.08.15 bezieht, dass aber in der Grundaussage zu den Erpressungmöglichkeiten gleich ist, nur mehr Hintergrundinformationen bietet (insbesondere in Bezug auf Rumänien, denn ich habe dort im letzten Jahr 4,5 Monate mit einer Ex-DL in ihrem Dorf bzw. in ihrem dörflichen Umfeld in Rumänien zusammengelebt, aber auch dazu warum Menschenhandel seit Jahren rückläufig ist und wie man dies anhand der den Statistiken des BKAs, begründen kann) und daher mit 23 Seiten auch wesentlich zu lang für eine Veröffentlichung ist) Zur Übersicht stelle ich dieses Schreiben aufgeteilt in 3 Treaths, ein um auch eine bessere Diskussion bei Euch zu den jeweiligen Einzelpunkten zu ermöglichen. Diese sind: Part 1: ProstSchutzG wird Zuhältereiforderungsgesetz werden. Part 2: ProstSchutzG: Kriminalitätsfolgendarstellung (und warum sich Zuhälterei heute meist nicht lohnt) Part 3 ProstSchutzG: Die Politik und EMMA. Die falschen Zahlen von EMMA am Beispiel der Fußnoten auf Seite 38 des Referentenentwurfes vom 29.07.15 Bleibt danach zu hoffen, dass die Politik entweder ganz von dem ProstSchutzG ablässt oder es so grundlegend neu aufstellt (eine Bearbeitung wird nicht ausreichen), dass es den DLs auch hilft und nicht schadet. Denn dies ist auch in unserem Interesse, denn jedem von uns ist es wichtig, dass eine DL keine Zwangsprostituierte ist, sondern freiwillig mit uns rummacht. Den allermeisten von uns schon aus ethischen Gründen, dem Rest, weil eine Zwangsprostituierte uns kein gutes Sex-Erlebnis bieten wird. Und dann wäre ja auch noch die neu entstehende Begleitkriminalität zu berücksichtigen von der auch wir betroffen sein werden, wenn das ProstSchG kommt, denn die offiziellen Clubs, Laufhäuser etc. werden die Frauen meiden, wenn das ProstSchG kommt. Denn um in diesen tätig werden zu können wird eine Anmeldung benötigt, mit deren Bestätigung, auch in der Form einer Aliasbescheinigung, sie ja dann erpresst werden. Deswegen werden DLs diese meiden und in die Hände von Betreibern illegaler Bordelle begeben, wo sie natürlich dann Zuhälterei und weiterer Kriminalität ausgesetzt sind. Das alles nur, weil konservative Gutmenschen und einige Feministinnen meinen, dass Anmeldeverfahren positiv sei, ohne dabei zu sehen dies gerade erst die Zuhälterei begründen wird, wo heute keine ist. (ausgenommen von Einzelfällen) Den Referentenentwurf vom 29.07.15 könnt Ihr unter dem Treath „Offtopic/Neues Prostitutionsgesetz ist im Bundestag!“ einsehen. Dort hat unter Nr. 597 Marleen2010 dankenswerterweise den Link zum Referentenentwurf eingefügt Wer nach dem durchlesen aller drei Treaths davon überzeugt ist, dass ich das Problem hinsichtlich des Anmeldeverfahrens richtig erkannt habe und Kontakt zur Presse oder interessierten Organisationen hat kann sich gerne bei mir per PN melden. Ich kann mit Sicherheit weitere Informationen geben