Corona-Einlassregeln für Huren

Dieses Thema im Forum "Themen zur Corona Pandemie" wurde erstellt von Winnetou Kowalski, 10. Dezember 2021.

  1. Winnetou Kowalski

    Winnetou Kowalski Tippen ist bääh, aber ...

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    Ich habe jetzt gehört (Hurengeschwätz, könnte aber stimmen), dass die alle dies Jahr eher fahren (zumindest die Rumäninnen, die fahren wollen), weil sie zu Hause erst eine 14-tägige Quarantäne abreißen müssen, bevor sie irgendwo hinkönnen.
    Den Wahrheitsgehalt habe ich aber nicht überprüft.
     
    frankenberg53, smart, Lebowski1234 und 5 andere danken dafür.
  2. Crobot

    Crobot Stammschreiber

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    Es stimmt auf jeden Fall, dass die in Quarantäne müssen, habe aber was von 7 Tagen gehört. Müssen aber am 8. Tag einen PCR Test machen, und am 10. Tag dürfen Sie dann raus. Sonst verlängert sich das auf 14 Tage. Deswegen wollen schon viele spätestens ab dem 15.12 hier weg sein, also ist es für viele jetzt das letzte WE im Club.

    So ist das jetzt richtig :D
     
    smart und RocketMan danken dafür.
  3. Harvey

    Harvey Master of Disaster

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    #3 Harvey, 10. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2021
    Laut dieser Seite gilt das aber für Geimpfte nicht, und kenne ich auch so in der EU allgemein bisher.
    Rumänien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)

    Also sind die alle noch ungeimpft? Was ja durchaus sein kann. Da man sich wohl mit Test durchwursteln konnte.
    Könnte sein das sie dann aber nächstes Jahr nicht mehr einreisen dürfen. Weil es ja Pflicht wird.
    Das kann ich dann schon mal für das Thema "wo Sind die Huren alle hin" notieren für nächtes Jahr. ;)


    Ansonsten: Soll der Herr Neuanfänger doch ruhig noch in Club Fahren.
    Ich sehe da überhaupt kein Problem. Auswahl ist für ihn doch alles Neu usw.. Egal wer da ist..
     
    lollipop66, RocketMan, Pluto und 3 andere danken dafür.
  4. kaitu

    kaitu Stammschreiber

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    Mädchen, die nicht geimpft sind, können meiner Meinung nach eine Quarantäne mit einer Triangulation vermeiden. Zunächst betreten sie von Deutschland aus ein Gelbe-Listen-Land, da reicht oft ein Schnelltest. Dann reisen sie aus dem Land der Gelben Liste nach Rumänien ein und zeigen der Grenzpolizei einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist.

    Quelle:
    Ce trebuie să fac
     
    smart, markusx, Harvey und eine weitere Person dankt dafür.
  5. deressener

    deressener Stammschreiber

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    Auf den homepages der meisten Clubs wird darauf hingewiesen, dass die Mädels alle zumindest doppelt geimpft sind und täglich getestet werden. Also keine Panik. Es wird wohl auch kaum eine den Verdienstausfall von 14 Tage Quarantäne riskieren wollen. Und eine Impfhysterie wie hier gibt es im Osten auch nicht. .
     
    big4711 und RocketMan danken dafür.
  6. fab

    fab Stammschreiber

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    Alle geimpft mag durchaus sein.
    Tägliche Testung.... tja, kommt drauf an wie das lokale Ordnungsamt die aktuelle Verordnung interpretiert....da gibt es bizarrerweise tatsächlich Unterschiede
     
    big4711 und RocketMan danken dafür.
  7. Baloo

    Baloo Patient erster Güte

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    Inwiefern?
    Müssen nicht alle Gäste, also auch die weiblichen (selbstständigen) Besucherinnen, welche die Prostitutionsstätte betreten, 2G+ sei? Also zumindest alle zwei Tage (bei schlauer Legung der Eintrittszeiten) getestet werden?
     
    Lutonfreund und RocketMan danken dafür.
  8. Harvey

    Harvey Master of Disaster

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    Nach der NRW Coronaverordnung müsste es 3G sein. Ob Angestellt oder Selbständig wird dort nicht unterschieden.
    Das wird sich voraussichtlich aber ändern. Für Pfleger ist ja die Impfflicht nun beschlossen und weiteres dürfte hier folgen.

    Wenn jetzt alle geimpft wären, wäre diese Quarantäne Diskussion doch überflüssig da man blos das Einreiseformular ausfüllen muss und ein Digitales Impfzertifikat braucht. Hab ich selber auch schon mal gemacht.
     
    RocketMan dankt dafür.
  9. XaalBerddo

    XaalBerddo Neuling

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    #9 XaalBerddo, 11. Dezember 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. Dezember 2021
    Nein nach der DERZEIT GÜLTIGEN NRW Coronaverordnung IST ES 2G plus

    Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden
    Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden
    Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teil-
    nehmenden ausgeübt werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis im Sinne von
    § 2 Absatz 8a Satz 1 verfügen müssen:
    1. Tanzveranstaltungen einschließlich private Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltun-
    gen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen,
    2. Bordelle, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen sowie die Erbrin-
    gung und Inanspruchnahme
    sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen.
     
    RocketMan und smart danken dafür.
  10. fab

    fab Stammschreiber

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    XaalBerddo : Da hast Du in der Theorie völlig recht, nur geben die lokalen Ordnungshüter den Betreibern unterschiedliche Auskünfte.
    Finde ich auch völlig behämmert und ich vertrete schon die Ansicht, dass 2G+ für die Damen eine sinnvolle Geschichte ist
     
    franzisco, RocketMan, Archer und 2 andere danken dafür.
  11. Crobot

    Crobot Stammschreiber

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    Bin absolut deiner Meinung, Gäste müssen 2G+ vorweisen, die Damen brauchen aber kein Test im Penelope z.B.
    2G reicht vollkommen aus für die Damen was sehr ärgerlich ist.
    Da Die Damen jeden Tag mit unterschiedlichen Männern Kontakt haben, sollte hier auf jeden Fall besonders drauf geachtet werden und jeden Tag eine Testpflicht statt finden.
    Wäre sogar dafür das sogar ein PCR Test nur dafür erlaubt sein sollte.
    Sorry Spaß und hin oder her, wir müssen uns alle an die selben Regeln halten.
     
    RocketMan und fab danken dafür.
  12. Mark Aroni

    Mark Aroni Stammschreiber

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    #12 Mark Aroni, 11. Dezember 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. Dezember 2021
    Naja, eigentlich müsste für die Damen doch 3G gelten, weil Arbeitsplatz. ;)
    Oder gelten für Huren jetzt andere Regeln, an die "wir alle" uns halten müssen?

    Jetzt freut euch doch, dass es überhaupt noch läuft.
     
    Klimbim-Opa, HansD3, Pattaya und 6 andere danken dafür.
  13. Crobot

    Crobot Stammschreiber

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    #13 Crobot, 11. Dezember 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. Dezember 2021
    Die Damen sind als selbstständige zu betrachten, nicht als angestellte das ist der feine Unterschied.
    Die Damen zahlen auch einen Eintritt wie die Herren, also nichts mit Arbeitsplatz ;)
    Somit zählt 3G nicht.
     
    RocketMan dankt dafür.
  14. Mark Aroni

    Mark Aroni Stammschreiber

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    #14 Mark Aroni, 11. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2021
    Die Damen sind "selbständige Unternehmerinnen", die deswegen das wiederum nicht sind, weil sie da, wo sie arbeiten, Eintritt zahlen müssen?

    Ok, vollkommen logisch :confused:

    Das wird eh noch lustig, wenn wir über 4-13G sprechen und die Intervalle nur 3 Monate betragen.
    Denn dann kommen eh keine Mädels mehr und einige Impf-Hardliner schauen doof in den Spiegel, weil kein Mädel mehr für ein, aus ihrer Sicht, Handgeld ihren welken, ranzigen Körper massieren will.

    Aber andere Diskussion, gehört hier nicht her, daher Punkt.
     
    Goldfan und RocketMan danken dafür.
  15. Thomas37

    Thomas37 Stammschreiber

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    Ich weiss von einigen Damen, dass sie nicht geimpft sind. Die kommen mit einem aktuellen Test in den Club. Ich persönlich finde das lächerlich. Gerade die Damen welche am Tag mit 10-15 Kunden zusammen kommen sollten 2G+ haben. Es ist ja nicht so, dass diese Mädels 1,5 Meter Abstand nehmen!
     
  16. Harvey

    Harvey Master of Disaster

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    #16 Harvey, 11. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2021
    Doch, es gibt auch keinen unterschied, Selbständig ist egal, Siehe § 3 Absatz 4 der Coronaschutzverordnung.
    Beschäftigte sind alle: Angestellte und Selbständige, Ehrenamtlich sind nicht mal Berufsausübende, sondern noch weniger, und anders eingesetzt noch mal noch weniger.
    Selbständig sind ja nicht nur Prostituierte sondern z.b viele Handwerker, Anwälte, der unten im beispiel genannte Musiker usw..

    Wenn du dort Geld verdienst bist du Kein Gast. Und die ganzen Regeln gelten immer nur alle für Gäste. Für alle anderen Gilt 3G

    Ich Zitiere das jetzt noch mal wieder

    "4) Beschäftigte, ehrenamtlich eingesetzte und andere vergleichbare Personen, die in den in Absatz 1 bis 3 genannten Bereichen tätig sind und dabei Kontakt zu Gästen, Kundinnen und Kunden oder Nutzerinnen und Nutzern der Angebote oder untereinander haben, müssen immunisiert oder getestet sein. In den Fällen der Absätze 2 und 3 müssen nicht immunisierte Personen nach Satz 1 über einen negativen Testnachweis nach § 2 Absatz 8a Satz 1 verfügen und während der gesamten Tätigkeit mindestens eine medizinische Maske tragen, wobei für Beschäftigte, die während der Berufsausübung keine Maske tragen können (zum Beispiel Berufsmusiker mit Blasinstrumenten) übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis nach § 2 Absatz 8a Satz 1 auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend ist."


    Bald gilt aber sicherlich auch für einige Berufsgruppen 2G da ja die Impfflicht mittlerweile teilweise beschlossen wurde. Daher wäre den DL anzuraten das mal in Angriff zu nehmen..
     
  17. Bebita

    Bebita Stammschreiber

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    #17 Bebita, 11. Dezember 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. Dezember 2021
    Zitat rep + gekürzt #Z

    Rtfm

    Da steht doch eindeutig Angebote und Tätigkeiten.
    Teilnehmende Ausgeübt, und dann steht da auch noch Inanspruchnahme oder Erbringung.

    Also was heisst das nun?

    Tja scheinbar schwer zu verstehen...
     
    RocketMan und Crobot danken dafür.
  18. Bebita

    Bebita Stammschreiber

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    #18 Bebita, 11. Dezember 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. Dezember 2021
    Zitat gekürzt #Z
    OK der Unterschied ist folgender:

    Der Kellner wird bezahlt, die Frau DL im Saunaclub ist GAST bzw Gästin.

    Warum:
    Sie zahlt Eintrit, Tja das ist schon nen Hammer oder?
    Was soll sie sonst sein?
    Beschäftigt? Ne Weisung gebunden, Ehrenamtlich - schön wäre es ne..

    Das du da Geld verdienst oder nicht Egal du zahlst Eintritt, guck mal ne Hure die im Hotel arbeite ist auch Gast im Hotel da sie zahlt um die Einrichtung zu nutzen i. A. zwar vertragaverletzend aber eben Gast.
     
    RocketMan und Crobot danken dafür.
  19. Thomas37

    Thomas37 Stammschreiber

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    Sind die Mädels denn auch 2G plus bzw. Geboostert?
     
  20. Thomas37

    Thomas37 Stammschreiber

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    #20 Thomas37, 14. Januar 2022
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. Januar 2022
    Ganz ehrlich! Ich kenne eine Frau! Nicht geimpft nicht geboostert etc! Warum kann diese Frau der Arbeit nachgehen?