Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.12.2014 , in dem das Verbot der Vermietung im Sperrbezirk an Anbieter_innen nicht sichtbarer Prostitution bestätigt wurde http://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/171214U6C28.13.0.pdf
Ich habe es überflogen. Es ist, wie so oft, ein Beweis für die Doppelmoral in unserem Land. Wenn ich mir bestimmte Passagen durchlese, wie "die abstrakte Möglichkeit einer Beeinträchtigung von Schutzgütern"; "typischerweise damit verbundene Belästigungen"; "nachteilige Entwicklung der Persönlichkeit von Jugendlichen" ...dann überlege ich mir, was DEM passieren würde, der mit diesen "Argumenten" seine Ablehnung gegen eine Kindertagesstätte, ein Flüchtlingsheim oder - psst - eine Moschee ...kundtun würde.