Empfehlungen der Ausschüsse 948. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2016 Der Ausschuss für Frauen und Jugend empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 7. Juli 2016 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes aus folgendem Grund einberufen wird: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/d...cationFile&v=1 unter anderem ... - Verschiebung auf den 01.01.2018, weil die Länder die Umsetzung nicht schaffen können.
Der obige Link ist abhehackt: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/...-0500/457-1-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Weiteres Verfahren, siehe > Gestzgebungsverfahren < (Besonders: Schaubild rechts), hier handelt es sich um ein Einspruchsgesetz, d.h. Die Empfehlung des Bundesrates muss nicht umgesetzt werden.
Die Verschiebung auf 1.1.18 war schon Teil der Empfehlungen des Bundesrates nach der Sitzung vom 13.05.16 und ist auch da schon nicht beachtet worden. Wieso sollte sich das jetzt ändern?
Könnte sein das es eine Klage gegen dieses absurde Gesetzesvorhaben gibt...durch die Meldepflicht bei einer neu organisierten kommunalen Stellen,ein ganzer Personenkreis stigmatisiert würde.-Es gibt Juristen die es zumindest in Frage stellen...
@Maultier Sprichwort und Realität: " 2 Juristen = 3 Meinungen" Da seh ich wenig Chancen, denn es geht hier nicht um individuelles Privat-Vergnügen, das wäre ein anderer Fall, sondern um "Erwerbs- und Geschäfts-Tätigkeit", die im Zuge der Gleichbehandlung mit andern Geschäfts- und Erwerbs-Subjekten steuerlich erfasst werden müssen. Da gäbe es eventuell ein geringe Möglichkeit dagegen was zu machen, aber ... dazu muss erstmal jemand klagen und so ein ganzes Verfahren dauert Jahre. Hoffnung auf Verhinderung aufgrund solcher juistischer Prozesse iss fernab jeder Realität. Das iss noch noch zu stoppen, wenn aufgrund außerordentlicher Ereignisse, die automatische Inkraftsetzung unterbleibt und sich keiner drum schert.