Anbieter akzeptiert Booster-Impfung statt Testnachweis

Dieses Thema im Forum "Themen zur Corona Pandemie" wurde erstellt von nixnutz, 8. Dezember 2021.

  1. nixnutz

    nixnutz Stammschreiber

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    #1 nixnutz, 8. Dezember 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. Dezember 2021
    Mit Booster kein separater Test notwendig!

    In [Ort entfernt]
    gibt es eine Besonderheit, und zwar nur dort:

    Wer eine Booster-Impfung (Auffrischung) hat,
    also die zweite oder dritte je nach primärem Impfstoff,
    die nach zumeist nach sechs Monaten erfolgt,
    benötigt keinen zusätzlichen aktuellen Test,
    um [eine Prostitutionstätte wie xy] zu betreten.

    Absolut einmalige Regelung, soweit ich weiß. :supi: :supi: :supi:
     
    Pluto und Root 69 danken dafür.
  2. Winnetou Kowalski

    Winnetou Kowalski Tippen ist bääh, aber ...

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    #2 Winnetou Kowalski, 8. Dezember 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. Dezember 2021
    Das gilt z.Z. in BaWü + RLP
    s.a. dortige Corona-Verordnungen hier im FC.

    Für NRW ungewöhnlich. Hast Du eine Quelle?

    .
     
    Pluto, Root 69 und nixnutz danken dafür.
  3. nixnutz

    nixnutz Stammschreiber

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    #3 nixnutz, 8. Dezember 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. Dezember 2021
    Eine direkte Quelle nicht.
    Das müsste irgendwo in den Verordnungen oder Regularien
    [des Ortes] festgelegt sein.

    Aber ich war in den letzten Tagen zweimal [in Prostutionsstätte],
    und es wurde akzeptiert.

    Ich habe immer meinen muskulösen Bizeps,
    also meinen rechten Oberarm gezeigt :) ;) :)
    sowie meinen Impfausweis mit der Booster-Impfung.

    Zudem habe ich gestern mit [dem Besitzer] explizit darüber gesprochen,
    und [er/sie] hat es bestätigt.

    Ich denke, in der jetzigen Situation kann sich [keine Prostitutionsstätte] leisten,
    etwas zu machen, was nicht von lokalen Verordnungen abgedeckt ist.
     
    pique, Pattaya, Pluto und 2 andere danken dafür.
  4. freiercafe

    freiercafe Team Freiercafe

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    Man sollte die Kompetenz von Puffbetreibern nicht überschätzen. Die Landesverordnungen sehen vor, dass Behörden aufgrund von lokalen Gegebenheiten schärfere Maßnahmen verordnen dürfen. Eine Behörde kann in der Landesverordnung geltende Maßnahmen nicht außer Kraft setzen, konkret hier die Testpflicht von 2G plus in NRW. Falls unsere Volljuristen oder auch Hobbyjuristen anderer Meinung sind: bitte anhand der Rechtslage belegen.

    Was hier passiert ist: Der Anbieter hat nicht gepeilt, dass er beim falschen Bundesland guckt, glaubt er sei im Recht, weil er schlecht beraten wird oder legt es auf eine Klage an. Solange der Anbieter seine Sonderregelung nicht auf der Website veröffentlicht, sollten wir es hier auch nicht tun. Ohne Nennung der Prostitutionsstätte darf dennoch gerne darüber diskutiert werden.
     
    pique, nickme, kaitu und 3 andere danken dafür.
  5. 27971

    27971 Guest

    Keineswegs. Z. B. in BW ist das in der Landes-Verordnung genau so vorgesehen.
     
  6. Dressmanxxx

    Dressmanxxx Stammschreiber

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    Saarland will Testpflicht für Geboosterte aufheben +++
    Das Saarland plant, die Corona-Testpflicht für Menschen mit Booster-Impfung und "Frischgeimpfte" aufzuheben. Regierungssprecher Alexander Zeyer berichtet, dass sich Experten und Minister darin bei der Kabinettssitzung einig gewesen seien. Mit Blick auf die nächsten Bund-Länder-Gespräche am Donnerstag wolle man jedoch noch mit einer Umsetzung der neuen Regelung abwarten. Entsprechende Details werde man am Donnerstagabend oder Freitag bekanntgeben, nach Zeyers Angaben könnte sie dann voraussichtlich schon am Samstag in Kraft treten. Dann könnten Menschen mit einer dritten Auffrischungsimpfung und "Frischgeimpfte" bei 2G-Plus-Regelungen von der Testpflicht ausgenommen werden. Mehrere andere Bundesländer hatten kürzlich bereits die Testpflicht für Menschen mit Auffrischungsimpfung gekippt.