Ab 01.2020 Kassenzettel am Empfang ?

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von asterix2017, 18. Dezember 2019.

  1. asterix2017

    asterix2017 Gesperrt

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  2. sanuk

    sanuk Geiler Rentner

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    Ja,das ist richtig und nach jeder Nummer
    wird Dir ein eine Art Kassenzettel für den
    Service ausgehändigt.
    Eventuell kannst Du das sogar beim
    Finanzamt absetzen.
    freundliche Grüße und viel Spaß!
     
  3. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    https://www.bundesfinanzministerium...9-11-19-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html

    Es betrifft Läden mit elektronischer Kasse, Läden mit offener Kasse nicht.
    Letztere (Dazu zählen dann nach meiner Einschätzung auch die DL) müssen täglich einen Kassenbericht führen. (Avery Zweckform Kassenbericht 305 - Schönes Weihnachtsgeschenk für Deine AZF:D)
    Machen sie das nicht liefern sie ein Indiz, aus dem "Beschisss" abgeleitet werden kann.

    Der Gast von Puffs mit elektronischer Kasse ist nicht verpflichtet, den Beleg anzunehmen. :D
     
  4. muschiliebkoser

    muschiliebkoser Vaginatarier!

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    Kann man(n) auch noch nen schicken Einband drum machen, damit es nicht so nach Zweckform aussieht! ;)

    liekens-gdas-vagina-buch-123510.jpg
     
  5. BlackIce

    BlackIce Stammschreiber

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    Geil! Endlich kann ich die Fickerei vernünftig von der Steuer absetzen!
     
    muschiliebkoser dankt dafür.
  6. J'en rêvais

    J'en rêvais Lebe jeden Tag als seist Du das Letzte

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    M.E. nach wird die Absetzbarkeit konsumierter Puffdienstleistungen von der privaten Steuerklärung kommen. Früher oder später - und das unabhängig von der aktuellen Kassenbon-Diskussion.

    Unbestreitbar ist diese Dienstleistung ein Grundbedürfnis. Benachteiligte Menschen, die dieses Grundbedürfnis nur per Dienstleistung befriedigen können, sind im Vergleich zu anderen Menschen stark benachteiligt.
    Und mit exakt dieser Begründung lassen sich ja auch Krankheits- und Behandlungskosten bereits absetzen.

    Man muss halt nur die Chuzpe haben das (als tatsächlich Betroffener) seinem Steuerberater mal vorzutragen. Oder wer weiss mehr ?
     
    Pluto, muschiliebkoser und alimbalim danken dafür.
  7. AndreasD

    AndreasD Gesperrt

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    Da geb ich dir vollkommen recht! :megalach: ;)
     
    muschiliebkoser dankt dafür.
  8. lollipop66

    lollipop66 Stammschreiber

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    muschiliebkoser dankt dafür.
  9. muschiliebkoser

    muschiliebkoser Vaginatarier!

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    Das wird schwierig, die Grundfläche ist doch recht klein!???! :(:confused::mad:
     
    rabatz16 und lollipop66 danken dafür.
  10. lollipop66

    lollipop66 Stammschreiber

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    Ja, ich weiß und ich habe mir das nicht ausgedacht.
    Das steht da wirklich so.
    Aber sie haben es ja auch nicht hingekriegt.
    Fordern kann man ja viel.
     
    muschiliebkoser dankt dafür.
  11. pistenrocker

    pistenrocker Bekannter Schreiber

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    #11 pistenrocker, 26. Dezember 2019
    Zuletzt bearbeitet: 26. Dezember 2019
    Noch gibbet Sex ohne ...
    IMG-20191226-WA0002.jpg
     
    smart, Pluto, Winnetou Kowalski und 2 andere danken dafür.
  12. alimbalim

    alimbalim Stammschreiber

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    das ist kein Witz... sondern bald Wirklichkeit:D
     
    muschiliebkoser und pistenrocker danken dafür.
  13. frauenfreund71

    frauenfreund71 3G Geblasen, Gefickt, Gekommen

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    Bekommt man den Bon in den RTC dann unters Handtuch geklemmt? Oder wo soll man hin damit?
     
    muschiliebkoser dankt dafür.
  14. muschiliebkoser

    muschiliebkoser Vaginatarier!

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    STIMMT FREUNDE!
    AB DEM 01.01.2020 MIT GENAUER ANGABE DER JEWEILIGEN LEISTUNG
    UND MIT NAMEN UND ADRESSE DES LEISTUNGSEMPFÄNGERS!

    Zur Eindämmung des Steuerbetrugs muss ab 1. Januar 2020 für jeden Einkauf und jede Kundendienstleistung ein Kassenbon ausgestellt werden. Das gilt auch für den Kauf einer Bratwurst am Imbissstand oder den Haarschnitt beim Frisör. Das meldet der Bayerische Rundfunk.

    [​IMG]

    Lizenz: Public Domain


    Aber auch Prostituierte werden in die Verpflichtung genommen. Auch sie müssen einen Bon ausdrucken. Ein Sprecher des Finanzministeriums betonte, im Bereich der Sexdienstleistungen sei die Steuerhinterziehungsrate sogar besonders groß.

    Daher sei diese Regelung ein wichtiges Glied beim Kampf gegen Steuerbetrug.

    Leistungen wie

    Verkehr,
    Analverkehr,
    Blasen,
    Massagen,

    Sado-Maso (20 Untergruppen)
    und Gespräche


    müssen dabei einzeln mit Zeitdauer aufgelistet werden.
    Da es sich um individuelle Leistungen handelt, müssen auch Kundendaten (inklusive Name und Wohnort) an das Finanzamt übermittelt werden.
     
    leckschlumpf dankt dafür.
  15. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Das ist Quatsch.
     
    Thomas027, leckschlumpf und Bankster danken dafür.
  16. lollipop66

    lollipop66 Stammschreiber

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    Hallo MLK,

    Prostituierte können in DE kein Gewerbe anmelden.
    Folglich sind das keine Firmen.
    Saunaclubbetreiber aber schon - da könnte das greifen.
     
    muschiliebkoser dankt dafür.
  17. lollipop66

    lollipop66 Stammschreiber

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    wird mit Spucke an die Stirn geklebt.
     
    rabatz16, muschiliebkoser und alimbalim danken dafür.
  18. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Es ist viel einfacher:

    Es gibt eine Ausgabepflicht bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse, bei ner offenen Kasse gilt die Ausgabepflicht nicht.
    Keine einzige Hure verwendet eine elektronische Registrierkasse, oder kennt jemand eine Version, die in die Handtasche passt.:gruebel:
    Darüberhinaus gibt es keine Annahmepflicht und keine Auskunftspflicht über die Identität seitens des Kunden.

    Nunja und wer tatsächlich aus Technikgeilheit eine Beleg-App verwendet oder im Puff mit Karte zahlt, dem ist nicht mehr zu helfen.

    Logischerweise werden die Karten neu gemischt, wenn das Bargeld abgeschafft wird, so weit sind wir aber nicht. Noch nicht…
     
    Pluto, tonis und muschiliebkoser danken dafür.
  19. muschiliebkoser

    muschiliebkoser Vaginatarier!

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    Hallo Lollipop66,
    werde mich im kommenden Jahr dazu aus erster Hand, die die sonst mit KLEIN-MLK immer so zärtlich spielt, schlau machen.

    Habe da so eine LIEBLINGS-CEF, die immer gerne berichtet!
    Hier unterscheiden sich die Aussagen, sie sagt sie wäre selbstständige Unternehmerin, hat einen Steuerberater, muss eine Umsatzvorplanung machen und entsprechend Steuern im Voraus entrichten.

    Ihr Steuerberater hat ihr beispielsweise empfohlen die 10.000der Kondom Packungen, die sie stets ordert, nicht als Aufwendungen in die Steuer zu nehmen, weil die Fiananzbeamten stets daraus die falschen Schlüsse ziehen, 1 Kondom = 1 Fick, und entsprechend die Steuer festlegen!

    Sie meint auch, dass die Mädels aus Schwarzmeerflottenland irgendwann noch ihr blaues Wunder erleben, wenn die geschätzten Steuer-Nachzahlungsbescheide im Rahmen der EU an die Heimatadresse zugestellt werden!

    Sie hatte gerade selbst eine große Nachzahlung, weil die Betreiber eines Ruhrpottclubs die Steuer von ihr kassiert haben, aber die Weitergabe ans Finanzamt vergaßen, so wurde sie geschätzt!
     
    alimbalim dankt dafür.
  20. rebane

    rebane Stammschreiber

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    Ist in der Schweiz ganz normal, dass man einen Bon für Eintritt und jede Dienstleistung (Zimmer) bekommt. Und offensichtlich ging das Leben dort ohne jede Aufregung über die Bon-Pflicht weiter...
     
    Pluto und Archer danken dafür.