Emmerich/Kleve: noch nen 'Menschenhändlerprozess'

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von badura, 6. November 2012.

  1. badura

    badura Stammschreiber

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    Na, mal gucken, ob es wieder eine Blamage für die Staatsmacht und profilierungssüchtige Polizei und Staatsanwaltschaft gibt.

    Nächste Woche stehen die ehemaligen Betreiber des Fungarden vor Gericht - die WAZ (oder NRZ oder was das da ist) scheint eine kontinuierliche Berichterstattung anzustreben (siehe auch die neben dem Artikel verlinkten älteren Berichte)

    http://www.derwesten.de/staedte/emmerich/prozess-um-bordellbetreiber-startet-id7262150.html
     
    Crimson12 dankt dafür.
  2. Crimson12

    Crimson12 Querquatschkopf

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    45 Zeugen heißt ja nix anderes als das die BeweisFührung lückenhaft ist
    1000 Prostituierte sollen da gearbeitet haben?
    Die Vorwürfe konzentrieren sich auf Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug
    Falls sie nicht ganz dumm waren haben sie die Steuerpauschalen gezahlt: dann wird der Prozess nach zunächst viel Getöse irgendwann eingestellt so mein Tipp
    Nimmt jemand wetten an?
     
  3. Crimson12

    Crimson12 Querquatschkopf

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    ein anderer Fall
    (ist auch irgendwo in den Tiefen des FC verborgen, siehe u.a. http://freierjournal.com/tag/waldsrode/ )
    http://www.haz.de/Nachrichten/Der-N...hnt-Anklage-gegen-Ex-Bordellbetreiber-Heer-ab
     
  4. swingstar

    swingstar Bekannter Schreiber

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    Frage?

    Kannst Du mir das bitte mal erklären! Ich arbeite auf dem Gebiet seit 20 Jahren und lerne immer noch gerne etwas hinzu. :)
     
  5. Crimson12

    Crimson12 Querquatschkopf

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    Aber gerne doch

    Das Zitat lautet konkret:
    Die Betonung liegt auf geladen. Nicht nur während der Ermittlungen vernommen. Offenbar will man tatsächlich alle 45 Zeugen anhören, hätte man sonst 9 Verhandlungstage angesetzt?

    Um einen Beweis zu führen, würden ja vielleicht 5 oder 10 Zeugen reichen.
    Entweder hat die StA also Bedenken, daß alle Zeugen auch vor Gericht erscheinen, oder aber sie hat Bedenken, daß auch alle Zeugen in ihrem Sinne aussagen.

    Von den 45 Zeugen (ich habe den Satz so verstanden, das damit überwiegend Zeuginnen gemeint sind; aber vielleicht habe ich das ja auch fehlinterpretiert und man ruft 20 Polizisten auf die an der Durchsuchung teilgenommen haben) fungieren 3 als Nebenklägerinnen. Wenn ich das mal böswillig interpretiere, sind 3 Frauen von ihrer Opferrolle überzeugt worden und 42 nicht.


    Damit da kein falsches Bild aufkommt, sofern Menschenhandel beweisbar ist, gehören die Angeklagten in den Knast, ohne jeden Pardon.
    Das Thema Einschleusung von Ausländern wurde bereits an anderer Stelle besprochen. Hier ist man nur auf Vermutungen angewiesen.
    Steuerhinterziehung, Veruntreuung von Arbeitsentgelt, Urkundenfälschung sind dehnbare Begriffe und werden weder belegbar sein noch Teil des Urteils werden, sofern die Betreiber sich nicht unendlich blöd angestellt haben. Auch das nur ne Vermutung, ich würde es aber auf eine Wette ankommen lassen.

    An den @Experten noch eine Frage: Müssen die Ermittlungsbehörden, also StA, Steufa und ggf.. weitere, nicht auch Beweise für die Anklagten/Verdächtigen sammeln? Oder habe ich zu viel Krimis gesehen? :cool:
     
  6. Illusionsfetischist

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    mal hier mal da
    Dann lies dir mal den menschenhandelsparagraphen durch !!!

    Ob jeder in den Knast gehört, der wegen dieses Wischiwaschi Paragraphen vor Gericht steht, stelle ich mal arg in frage ....
     
  7. The Tiger

    The Tiger Genitalveteran

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    Gerichte haben da wohl auch Zweifel:

    Schuldquote: 67%

    Quelle: http://blogs.usembassy.gov/amerikad...nschenhandel-2012-bundesrepublik-deutschland/


    Allerdings ziehen etliche Zeuginnen bei Gericht ihre polizeilichen Aussagen zurück. In solchen Fällen ist die staatsanwaltliche Beweisführung oft desolat.
     
  8. Crimson12

    Crimson12 Querquatschkopf

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    #8 Crimson12, 7. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 7. November 2012
    Danke für den Hinweis
    § 232 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung

    (1) Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder dazu bringt, sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn
    1.das Opfer der Tat ein Kind (§ 176 Abs. 1) ist,
    2.
    der Täter das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt oder
    3.
    der Täter die Tat gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begeht.

    (4) Nach Absatz 3 wird auch bestraft, wer
    1.eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt oder
    2.
    sich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um sie zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen zu bringen.

    (5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__232.html
    siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__233.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__233a.html


    Ich zitiere dazu mal aus Wikipedia

    Kritik an der Darstellung des Menschenhandels

    Teilweise wird die Ansicht vertreten, dass Menschenhandel nur ein unzutreffender Begriff sei, der eigentlich Migrationskontrolle meine. Diese Ansicht wird damit begründet, dass es eine Debatte um sogenannte Zwangsprostitution vor dem Fall des Eisernen Vorhangs nicht in größerem Umfang gegeben hätte. In der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts sei unter dem Stichwort Mädchenhandel nur der angebliche Verkauf europäischer Frauen in arabische Harems thematisiert worden. Dies sei aber im Bereich von Gerüchten geblieben. Ein Teil der Kampagnen um 1900 hätte auch antisemitische Züge gehabt, was sich z. B. in Darstellungen des Menschenhändlers als Krake mit Hakennase gezeigt habe.
    Teilweise wird bestritten, dass es überhaupt Zwangsprostitution im nennenswerten Umfang gäbe. Diese Kritiker führen an, dass seit Beginn der 1990er Jahre die Migration von Prostituierten aus Schwellen- in Industrieländer fälschlich als von Kriminellen erzwungener Menschenhandel dargestellt werde. Auf diese Weise erhalte rigide Migrationspolitik einen moralischen Anstrich.
    Es wird ferner vorgebracht, heute werde Menschenhandel in Verbindung mit so genannter Zwangsprostitution vor allem von staatlich finanzierten, privaten „Opferschutzverbänden“, die häufig Gegner der Prostitution insgesamt sind, als dringliches Thema dargestellt. Diese Kritik leitet sich aus einer neueren Entwicklung innerhalb der Justiz ab. Viele der "Opferschutzorganisationen" - wie zum Beispiel Solwodi oder Frauenrecht ist Menschenrecht - übernehmen inzwischen die Zeugenbetreuung von Prostituierten für die Polizei. Da diese weitgehend undokumentiert bleibe, ergäben sich daraus schwerwiegende rechtsstaatliche Bedenken im Strafprozess. Sich illegal in der EU befindende Prostituierte stünden dabei häufig zwischen der Wahl, ausgewiesen zu werden und sich selbst nach dem Aufenthaltsgesetz strafbar gemacht zu haben, oder sich als sogenannte Opferzeugen der Polizei zur Verfügung zu stellen. Dies sei eine Motivation für Falschaussagen.
    Es wird weiter behauptet, dass dadurch die Debatte um Menschenhandel mehr mediale Effekthascherei sei als die Realität abbilde. Als Beispiel wird die Kampagne anlässlich der Fußball-WM 2006 in Deutschland genannt. Trotz flächendeckender Razzien, umfangreicher Werbebemühungen und der Behauptung der Vorsitzenden des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung des Deutschen Städtetages, Ulrike Hauffe, es kämen bis zu 40.000 zusätzliche Zwangsprostituierte nach Deutschland, sei es am Ende lediglich zu fünf Ermittlungsverfahren gekommen. Dies zeige zumindest eine gehörige Diskrepanz zwischen medialer Wahrnehmung und Realität
     
  9. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    In der verbotenen Stadt
    Wenn ein Clubbetreiber wegen Menschenhandels vor Gericht steht liegt das im Regelfall daran, dass er eine Dame u21 in seinen Reihen hat die vorher noch nie als Hure aktiv war und der Tatbestand überprüft wird, ob er aktiv auf sie eingewirkt hat, dass sie ihre Tätigkeit aufnimmt.

    Siehe > Interessantes Urteil aus Hamm <, wo ein Wohnungsvermieter sich plötzlich dem Menschenhandelsvorwurf stellen musste.

    Nach meinem natürlichen Rechtsempfinden hat das was dort verhandelt wird i.d.R. rein gar nichts damit zu tun, was ich und die Mehrzehl der Leute unter Menschenhändlern verstehen, nämlich Leute, die Afrikanerinnen hier einschleusen oder Bulgaren, die sich durch Schleppereien Geld verdienen.

    Vermutlich war das Motivation für Illus Anmerkung

    der ich weitgehend zustimme.
     
  10. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    LOL ... dt. Justiz ...ich hab auch schon paarmal erlebt, das Zeugenaussagen bzw. Zeugnise und Dokumente weder beachtet noch irgendwie erwähnt worden. Da iss alles möglich ... die Meisten fallen auf die Propaganda rein und glauben das "Recht" = "Gerechtigkeit" oder noch schlimmer "Richtigkeit" bedeutet.:peinlich:
    Und bei Umkehrung worden dann sogar schon mal offensichtliche Unwahrheiten in die Begründung von Urteilen übernommen. Kein Problem.
    Also Ausgang offen ...

    Demzufolge können solche Zeugenaussagen alles Mögliche inklusive das Gegenteil bewirken.
    Insofern orakeln wir kräftig.

    In der Tat aber in dem Moment, wo das Gericht den Eindruck gewinnt, warum auch immer, die Damen wären seine "Angestellten" gewesen, helfen ihm die gezahlten Steuerpauschalen nicht, den bekanntermaßen sind die fälligen Sozialabgaben wesentlich komplexer und umfangreicher als die Steuerpauschalen für selbständige Dl.

    Spannend bzw. fraglich wird da, wie diese Schadenshöhe 1,7 Mio aufgrund welcher Hochrechnungen zustande gekommen ist.

    :rolleyes: Mussten die das hierzulande überhaupt? Als Selbständige und Ausländer zeitweise hier arbeitend doch wohl nicht. Anders wäre es, wenn sie im Club als normale "Arbeitskräfte" per mündlichen Arbeitsvertrag angestellt gewesen wären. Und dann hätte es der angeklagte Clubbetreiber in der Tat machen müssen.
    Das muss aber eigentlich bewiesen werden.

    Ähnliche Fälle sind schon in >>>Colosseum Augsburg<<< oder >>>Polheim<<< gelaufen.
    Zusammengefasst >>>hier<<< und >>>hier<<<

    So richtig kann ich das nicht verstehen besonders bei der Umsatzsteuer, wie das gegangen sein soll.
    Der müsste ja gefälschte Rechnungen geltend gemacht haben? Oder was wird da als "Umsatzsteuer" deklariert. Oder wird jetzt fürs :blasen::poppen: Umsatzsteuer veranlagt??
    Welcher Satz gilt da 7% oder volle 19%?:eek:
     
  11. swingstar

    swingstar Bekannter Schreiber

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    Ich will mir Dir hier nicht in einen juristischen Diskurs eintreten, aber der vorstehend wiedergegebene Satz läßt doch auf eine gewisse Unkenntnis der Zusammenhänge schließen.

    1. § 386 StPO [Ladung von Zeugen und Sachverständigen] bestimmt:

    "(1) Der Vorsitzende des Gerichts bestimmt, welche Personen als Zeugen oder Sachverständige zur Hauptverhandlung geladen werden sollen."

    Es kommt also auf Bedenken der Staatsanwaltschaft überhaupt nicht an.

    2. Es reicht eben nicht 5-10 Zeugen zu hören, weil man hofft, dann ist alles ermittelt. Dur verkennst, daß sich aus den Aussagen auch für den Angeklagten entlastende Umstände ergeben können. Was würdest Du sagen, wenn das Gericht 10 Zeugen lädt, die die belasten, aber die die möglicherweis etwas entlastendes sagen können, nicht lädt. Du wärst, zu recht, empört. Weil das Gericht aber nicht wissen kann, was die Zeugen bekunden werden, muß es sie umfassend laden.

    Dieser Gebot ist in § 244 StPO [Beweisaufnahme] verankert:

    "(2) Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind."

    Falls Du es juristisch etwas anspruchsvoller magst, hier die Kommentierung dazu bei Fischer, Karlsruher Kommentar zur StPO 6. Auflage 2008 § 244, Rn 27-31:

    "Im Rahmen des Möglichen und Zulässigen hat es die Aufgabe der Stoffsammlung in optimaler Weise zu erfüllen (BGHSt 1, 94, 96; 10, 116, 118 = NJW 1957, 598; 23, 176, 187 = NJW 1970, 523; 29, 109, 112 = NJW 1980, 464; 34, 209, 210 = NJW 1987, 660; Rn 25). Es muss sich des erreichbaren, nicht durch ein Beweiserhebungsverbot ausgeschlossenen sachnächsten Beweismittels bedienen und es in der nach den Umständen bestmöglichen Form verwenden (BGHSt 46, 73, 79 = NJW 2000, 2518); es muss „alle nicht von vornherein aussichtslosen Schritte unternehmen, um zu einer möglichst zuverlässigen Beweisgrundlage zu gelangen“ (BGHSt 31, 148, 152 = NJW 1983, 1005). Die dem Gericht vom Gesetz aufgetragene Erforschung der Wahrheit (Abs. 2) ist im Hinblick auf das materielle Schuldprinzip das zentrale Anliegen des Strafprozesses (BVerfGE 57, 250, 275 = NJW 1981, 1719; 63, 45, 61 = NJW 1983, 1043; BVerfG NJW 2003, 2444 ff; BVerfG 17. 9. 2004, 2 BvR 2122/03; zum prozessualen Wahrheitsbegriff Kühne GA 2008, 361 ff). Diese Pflicht zu umfassender Aufklärung der tatsächlichen Entscheidungsgrundlage ist Ausdruck und Konsequenz einer Stoffsammlungsmaxime, die man als Untersuchungsgrundsatz bezeichnet und dem Verhandlungsgrundsatz gegenüberstellt, der den Prozessparteien eine (begrenzte) Herrschaft über den Sachverhalt einräumt, der Urteilsgrundlage werden soll. Das Gebot umfassender Sachaufklärung soll sicherstellen, dass der Überzeugungsbildung die Ausschöpfung der erreichbaren Erkenntnismittel vorausgeht. Der Untersuchungsgrundsatz gibt dem Richter auf, sich der Wahrheit im Rahmen des von Recht und Gesetz eingeräumten Spielraums („justizförmig“) so weit wie möglich zu nähern. Insoweit beherrscht er die Handhabung aller in Beziehung zur Wahrheitserforschung stehenden Verfahrensvorschriften; er prägt die (bisherige) Struktur des deutschen Strafprozesses (zur Entwicklung von Inhalt und Umfang der Aufklärungspflicht in der Rechtsprechung Herdegen in GedS f. Karlheinz Meyer, 1990, S. 187, 190 ff)."

    So long!

    S.
     
    Smiley dankt dafür.
  12. bluefox

    bluefox Spender

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    aus meiner Sicht geht es hier nicht um die Frauen und damit um Menschenhandel , das ist nur ein Nebenkriegsschauplatz.

    Es geht vielmehr darum den beiden sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anzuhängen u. Kohle zu kassieren, wenn die noch greifbar wäre. kommt dann evtl. noch die USt usw. hinzu.
     
    Crimson12 dankt dafür.
  13. Crimson12

    Crimson12 Querquatschkopf

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  14. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    #14 Smiley, 9. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 9. November 2012
    [​IMG]Ost-Dschland der absolute Waahnsinn!
    Mal ne Frage. Wer bezahlt die?

    Doch die, die die Macht haben und die Steuern eintreiben können. Oder?
    Wie können die da "unabhängig" sein? :gruebel:

    Ich kenn sogar Zeitungsberichte, da hat vorher ein "unabhängiges" Gericht, zumindest glaubte es das wohl selber :D, ne Staatskanzlei durchsuchen lassen und Monate später sollte der Gerichtsstandort geschlossen werden. Am Ende sind sie auf den Knien gerutscht und haben öffentlich(!!!) mit Familienangehörigen für den Erhalt auf der Straße (!!!) protestiert.:eek:
    Kein Witz! :besserwisser:

    Als mir ein ehemaliger Geschäftspartner die Bilder aus Absurdistan geschickt hat, dachte ich, der will mich verscheißern.
    Wahr aber wahr.
    Exempel angedroht ... Gericht blieb erhalten, aber danach waren die Urteile landesweit "gefälliger". :prost:
     
  15. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    @swingstar

    Mit der StPO habe ich zwar (noch) keine Erfahrung aber mit ZPO usw.

    Und da kann ich 100%ig über erfolgte Mißachtung und Rechtsbeugung bis zu höchsten Instanz, also bis Bundesverfassungsgericht, aber ausgenommen BGH, berichten.;)

    Und klare Zeugenaussagen und Zeugnisse (Fakten) spielen offenbar auch keine Rolle ...

    Vorverurteilungen sind natürlich inklusive ...
     
  16. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    Zumal das wirklich bewiesen werden muss ... oder in Krisnezietn das Feigenblatt ... "Law and Order".
    Bitte ich bin nicht für gesetzlose Bereiche ...:besserwisser:
    Klar geht es um Geld.

    Es ist irgendwie eine "Sonderform" von "Korruption" ... vermutlich "überlebt" das ProstG nur, wenn genügend Geld fließt!:cool:
     
  17. Milf-Liebhaber

    Milf-Liebhaber Aktiver User

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    @Smiley

    ""Welcher Satz gilt da 7% oder volle 19%?"""

    Und es sollen 4.OOO.OOO hinterzogen worden sein??

    Also bei 7% wäre das ein Umsatz von 57 Millionen

    Bei 19% wäre das ein Umsatz von 21 Millionen.

    Wie kommen denn solche Umsätze zustande??????
     
  18. bluefox

    bluefox Spender

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    1. !9 %
    2. Schätzung des Geld einziehenden einschl. saftiger Zinsen
     
  19. user05

    user05 Bye, bye Rodeo Girls

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    In der Tat. Die Ursache hierfür beruht auf dem sog. Unmittelbarkeitsgrundsatz. Dies bedeutet für die Beweisaufnahme in einem Strafprozess folgendes:

    Das Gericht darf seine Entscheidung nur auf unmittelbar durch die Hauptverhandlung gewonnene Erkenntnisse stützen. Insofern darf der Richter den Akteninhalt, den er natürlich kennt, grundsätzlich nicht verwerten. Der Richter darf seine Entscheidung also nur auf solche Erkenntnisse stützen, die er unmittelbar in der Hauptverhandlung gewonnen hat. Hiervon gibt es zwar einige Ausnahmen, deren Erörterung würde hier indes zu weit führen.

    Also müssen alle Beweismittel in der Hauptverhandlung vorliegen und zum Gegenstand derselben gemacht werden. Zeugen müssen angehört werden, Urkunden und Schriftstücke verlesen werden usw.
     
    Smiley dankt dafür.
  20. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    #20 Smiley, 9. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 9. November 2012
    Da werden eben die berühmten Beispiel-Rechnungen "hochgerechnet"!:peinlich:

    Im Übrigen darf das Finanzamt legal schätzen, wenn es keine detaillierten Unterlagen vorgelegt bekommen hat.
    Demzufolge muss der Steuersünder im Widerspruchs-Verfahren oder Prozeß belegen und beweisen, dass die Schätzung falsch ist.