Öffnungsthema NRW 2020

Discussion in 'Themen zur Corona Pandemie' started by Blondkopp, Sep 8, 2020.

  1. leckschlumpf

    leckschlumpf Impf-Kontrollgruppe

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    So isses, franky.

    Kann sich aber jeden Moment ändern, wenn es eine neue Corona-Schutzverordnung gibt. Totalverbot dürfte mit der OVG-Entscheidung vom Tisch sein. Es sind aber jede Menge Einschränkungen denkbar, die faktisch auf ein Verbot hinauslaufen, etwa absurde Nachverfolgungs- oder Hygieneregeln. (Registrierung nur per el. Perso, nach jedem Puffbesuch 5 Tage Quarantäne od so). Dagegen müßte man dann einzeln klagen.
     
  2. cuttyframm

    cuttyframm Stammschreiber

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    In Viersen und Mönchengladbach haben manche Häuser eh schon von der Stadt die Erlaubnis gehabt zu öffnen.Gehe schon seit August wieder offiziell in manche Privathäuser.Naja KM und die sonstigen Angebote fand ich meist nicht so prikelnd.In ner stickigen Wohnung im Sommer auf ner extrem schmalen Couch ohne vorher zu Duschen ist dann doch nicht so prikelnd.Aber schade habs eben gelesen und leider wurd es schon gepostet. Gericht kippt Prostitutionsverbot in NRW
     
  3. cuttyframm

    cuttyframm Stammschreiber

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    Escort war ja eh schon erlaubt und bei Wohnungen hieß es alles ausser Sex.Aber okay kann ja keiner kontrollieren was auf den Zimmern geschieht war die Aussage der Betreiber.So mit war die Zimmervermietung gestattet ,das die Mädels da kaum für 50€ die halbe Stunde Striptaes und Ringelpiez mit anfassen bieten sollte ja eigendlich den meisten klar sein.Auflage in den Häusern war maske tragen zumindest im Treppenhaus.Obwohl das hat auch keiner kontrolliert und sich auch niemand dran gehalten.Aktuell sieht es eh so aus das zuletzt nur 0,74-1% der Tests positiv war.Wo offiziell mal ne Fehlerquote von 1-2% angegeben war.Deswegen hat die Ex vom Lauterbach dem ja zuletzt mal medial die Klatsche gegeben. Mal so ein Beispiel...
     
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  4. Hamilcar

    Hamilcar Dammwildjäger

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    Hurra! Hipp, hipp hurra! Der olle irre Klabauterbach hat uns nicht kaputt gekriegt! Boah, Alter, der kriegt sich heute nicht mehr ein vor Wut und weint einsam in seine schmalzgetränkten Kissen.. Ein schöner Tag! Echte Männer, zu denen vorerwähnte lästige Moralapostelfliege natürlich nicht zählt, zeichnen sich eben durch Standhaftigkeit und Durchhaltevermögen aus. In diesem Sinne: Glück auf, Amigos!
     
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  5. Hubertus

    Hubertus Stammschreiber

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    FKK Dolce Vita öffnet ab 12.09.2020.
     
  6. Mr.Hu

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    Ja es geht wieder los. Und durch den Austausch der Kontaktdaten ... lernt man alle Beteiligten ... jetzt auch richtig kennen. ;-)
    Allen viel Spaß und Perso nicht vergessen. Man(n) sieht sich ;-)
     
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  7. Dpao93

    Dpao93 Gesperrt

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    Vllt. Die bessere Lösung als wie die ganzen die es privat anbieten


    Und die Damen wollen auch wieder arbeiten und brauchen Geld .

    Mal sehen denke die müssen auch ein Sichherheitskonzept erstellen.

    Dann sollten Diskos auch wieder öffnen dürfen
     
  8. mitanu

    mitanu Stammschreiber

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    Ich sehe den geplanten Öffnungen mit gemischter / abwartender Freude entgegen... Könnte auch eine Falle sein --> den Druck etwas vom Kessel lassen, und in ein paar Wochen (nach den Kommunalwahlen), mit erschreckendem Zahlenwerk und abenteuerlichen Statistiken den zweiten Lockdown (mit evtl. noch größeren Restriktionen) ausrufen. Und dann noch der Punkt der Kontaktverfolgbarkeit, inwieweit da in den Datenschutz eingegriffen wird...
     
  9. shadow

    shadow Stammschreiber

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    Hallo zusammen. Ich habe da mal eine Frage an euch ? Welche Clubs werden ihre Pforten nicht mehr öffnen.
     
  10. gigolo181

    gigolo181 Stammschreiber

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    Aktuell keine News bei den RTCs ... Banner zeigen immernoch Geschlossen an. Was aus der Freude wird, keine Ahnung.da wurden ja alle Sofas raus geworfen .. HP existiert noch. Al hast du hier Infos zu ?
     
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  11. Der Rumtreiber

    Der Rumtreiber Stammschreiber

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    Lt Homepage des Freudenhauses Dortmund/Holzwickede soll es am 12ten los gehen. Leider nicht meins
     
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  12. bertreuer

    bertreuer Bekannter Schreiber

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  13. mitanu

    mitanu Stammschreiber

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    schätze mal nicht vor dem 18.09., da erst am 15.09. die Durchführungsverordnungen von NRW erlassen werden!
     
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  14. kaitu

    kaitu Stammschreiber

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    #94 kaitu, Sep 9, 2020
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  15. nowak

    nowak Bekannter Schrubber

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    kölle
    Schön, daß es für die Mädels wieder anfängt.

    Die wollen ja schließlich auch mal wieder unter Leute.


    Im übrigen bin ich der Meinung, daß die Puffs wieder öffnen.
     
  16. redballon

    redballon Stammschreiber

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    Ich bin mal gespannt, was da noch an Auflagen kommt. Ich kann mir z.B. nicht vorstellen, das die Saunaclubs unbegrenzt
    Kunden einlassen dürfen. In den anderen Bundesländern gibt es wohl auch die Vorgabe der Terminvereinbarung. Sollte das übernommen
    werden, bin ich auch mal gespannt, was das für die Clubs bedeutet.

    Aber egal was da kommt, ich hoffe, das die Preistreiberei und die Zustände unter denen die Mädels teilweise zur Zeit arbeiten müssen, jetzt hoffentlich vorbei sind.
     
  17. Blondkopp

    Blondkopp Stammschreiber

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    Hat jemand Informationen zur Luder Lounge on Dortmund? Gibt's die überhaupt noch?
     
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  18. HalJam

    HalJam Stammschreiber

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    Ja, da stand neulich sogar ein Auto vor der Tür ;-)
     
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  19. Revieroldie

    Revieroldie Stammschreiber

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    So iost es auch. die Clubs müssen sich intelligente Lösungen einfallen lassen.

    Ich werde mir am PC Visitenkarten mit allen Daten ausdrucken
     
  20. frauenfreund71

    frauenfreund71 3G Geblasen, Gefickt, Gekommen

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    Das wird in der Tat spannend.

    Ich möchte dazu nochmal auf die Pressemitteilung des OVG hinweisen (der Text des Beschlusses ist ja noch nicht veröffentlicht).

    Das OVG hat in seiner Begründung ja schon deutliche Hinweise erteilt, was es als verhältnismäßig ansehen würde bzw. wo die Grenze überschritten wäre. Das passiert nicht rein zufällig, sondern soll dabei helfen, dass die neue Verordnung den gesetzlichen Maßstäben entsprechen kann.
    Das OVG kann zwar die CSV nicht „vorformulieren“ (Gewaltenteilung), aber es darf schon die Grenzen klar aufzeigen und die Richtung vorgeben. Das hat es hier sehr deutlich gemacht und dabei auch bisherige Rechtsprechung in Frage gestellt, vermutlich, um ggfs. auch mal den Weg zum Bundesverfassungsgericht zu eröffnen.

    Zitat (Hervorhebung durch mich):
    „Angesichts dessen sei nicht ersichtlich, warum im Gegensatz dazu bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen - gleich welcher Art sie seien und unter welchen Umständen sie erfolgten - nach wie vor ein vollständiger Ausschluss von Infektionsgefahren erforderlich sei. Bei den regelmäßig auf zwei Personen beschränkten sexuellen Kontakten dürfte die Gefahr zahlloser Infektionsketten, auf deren Vermeidung es dem Verordnungsgeber offenbar ankomme, wohl nicht in gleichem Maße bestehen wie bei einigen der von ihm zugelassenen Veranstaltungen. Zu einer vom Land NRW angesprochenen erhöhten Atemaktivität und dem damit verbundenen vermehrten Ausstoß von möglicherweise virushaltigen Aerosolen komme es gleichermaßen in Sportstätten, wo die Ausübung nicht-kontaktfreier Sportarten gestattet sei, und in Fitnessstudios. Es sei auch nicht ersichtlich, dass das mit dem Ausstoß von Aerosolen verbundene Risiko der Ansteckung bei sexuellen Handlungen zweier Personen deutlich größer sei als bei privaten Feiern mit bis zu 150 Personen, die zum Teil durch eine ausgelassene Atmosphäre mit Musik, Tanz und dem Konsum alkoholischer Getränke geprägt seien und nach Angaben des Robert Koch-Instituts landesweit als Ursache größerer und kleinerer Ausbruchsgeschehen gelten würden. Den Infektionsgefahren bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen könne durch begleitende Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen begegnet werden. Dass Infektionsschutzkonzepte regelmäßig nicht umgesetzt werden könnten, sei nicht feststellbar.“

    Ich fasse die Hinweise nochmal zusammen:
    • Orientierung an Sportstätten mit nicht-kontaktfreien Sportarten
    • Orientierung an privaten Feiern mit bis zu 150 Personen einschliesslich Musik, Tanzen und Alkohol
    • Begleitende Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen reichen aus um die Gefahr zahlloser Infektionsketten zu verringern (Zweck der Maßnahmen)
    • Ein vollständiger Ausschluss von Infektionsgefahren ist nicht erforderlich und kann daher auch nicht Zweck der Maßnahmen sein
    • Und sehr wichtig: Dass Infektionsschutzkonzepte nicht umgesetzt werden können trifft nicht zu. Daher ist nach Ansicht des OVG wohl das Argument, Kontaktlisten im P6 würden ohnehin nicht richtig ausgefüllt, vom Tisch. Das war bislang ja immer das Totschlag-Argument der anderen Gerichte.