Coronaverordnung NRW

Discussion in 'Themen zur Corona Pandemie' started by albundy69, Aug 17, 2021.

  1. 27971

    27971 Guest

    BW hat bereits 2G+, Hessen seit heute auch.
     
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  2. klausi_hans

    klausi_hans Stammschreiber

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    Aber nicht für die DL, nur für die Kunden.
    Für Erwerbstätige gilt 3G, bundesweit.

    Kann natürlich sein, dass einzelne OA für einzelne Prostitutionsstätten andere (strengere) Vorschriften machen, aber erst einmal 3G für Erwerbstätige jeder Art. Weil es sonst ein Berufsverbot für Ungeimpfte wäre. Selbstständig oder Angestellt spielt keine Rolle.

    Die VOs legen die Minimalmaßnahmen fest. d.h. strenger geht, weniger streng nicht.
     
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  3. Biber1804

    Biber1804 Stammschreiber

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    Die Schnelltest sind auch mehrmals wöchnetlich kostenlos.

    Die Formulierung ist selten dä...........

    Mindestens einmal die Woche kann ja 7 mal die Woche heißen.

    Also good fuck fab
     
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  4. Thomas37

    Thomas37 Stammschreiber

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  5. fab

    fab Stammschreiber

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    Wurde schon weiter oben festgehalten, der Verordnung geht es darum, dass es jeden Bürger ermöglicht werden muss, dass er mindestens einmal pro Woche einen Test machen kann
    Völlig behämmerte Formulierung
     
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  6. klausi_hans

    klausi_hans Stammschreiber

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    Da steht immer Zutritt, damit sind aber meines Erachtens nur die Kunden gemeint.
    Es ist nicht klar und eindeutig. Man könnte meinen es gilt für alle.
    3G für Beschäftigte "überschreibt" das so zu sagen. Beschäftige sind alle Erwerbstätige, selbstständig oder abhängig beschäftigt.

    Aber gut, ob es 100% so ist, oder nur meine unqualifizierte Interpretation, dazu müsste man die Betreiber fragen, was die von ihrem OA gesagt bekommen haben. Das kann u.U. nicht in jedem Bezirk gleich sein.
     
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  7. RTC.SEX

    RTC.SEX Stammschreiber

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    Geht alle am Wochenende noch mal in den Club eures Geschmacks, auch wenn der kostenlose Schnelltest/Bürgertest nervig ist. Aber alle Zeichen stehen auf erneuten Lockdown. (und lasst euch die Telefonnummer eurer Lieblingsbraut dort geben)
     
  8. tatwaffe

    tatwaffe Unbeugsam

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    Die bekommen klare Ansagen vom Ordnungsamt. Glaub mir das einfach.
     
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  9. RocketMan

    RocketMan Gesperrt

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    Ich hätte mal ne Frage. Wenn ich bspw. am Freitag mittag einen Test mache und Samstag vormittag innerhalb der 24 Stunden im Club einchecke, schränkt mich das dann in der Zeit meines Besuches ein oder ist nur wichtig, dass der Test zum Check Inn nicht älter als 24 Stunden alt ist? Ich hoffe, das ist so verständlich :)
     
  10. RTC.SEX

    RTC.SEX Stammschreiber

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    Hab ich gestern wie folgt gemacht: Am Vortag um 17.00 UHr Bürgertest geholt, am nächsten Morgen um 10.00 Uhr im Club eingescheckt damit. Die Betreiber können doch nicht jedem Gast hinterherlaufen und sagen, so deine Zeit ist abgelaufen. Es geht um die Einlasskontrolle. Zumal bei uns Geimpften ist bei positivem Befund die Viruslast so gering, das der Bürgertest ihn sowieso kaum erkennt. Ich bin duch das sehen von Markus Lanz und seinem Gast Herrn Lauterbach auch schon ein kleiner Virologe ....
     
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  11. fab

    fab Stammschreiber

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    Mir hat eine Einlassdienstleisterin gesagt, dass die Gäste 24 Stunden nach dem Test den Club verlassen müssten. Ob das rechtlich korrekt ist, sei dahingestellt, genauso inwiefern das von Seiten des Clubs kontrolliert werden kann.
    Sagen wir es mal so: Alle wissen, dass es eher früher als später Kontrollen des Ordnungsamts geben wird, da geht man besser mal auf Nummer sicher. Halte ich als Gast auch so.
     
  12. Rip

    Rip aka ArabFun6

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  13. Thomas37

    Thomas37 Stammschreiber

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    Aber jedes Bundesland kann verschärfen
     
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  14. Harvey

    Harvey Master of Disaster

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    Wir müssen wohl tatsächlich warten bis die Verordnung für NRW herauskommt um genaues zu wissen.
    Die Seite der Bundesregierung ist auch interessant
    "Spätestens ab einer Inzidens von 350 werden CLubs und Discotheken geschlossen".
    Bundesregierung


    unter der 350 scheint es mit dieser Formulierung ja ein Freitfahrtschein der Länder zu sein..
    Dann wäre auch noch die Frage ob Prostitution mit einbezogen ist.
     
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  15. Moritzmax

    Moritzmax Stammschreiber

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    Bin ja mal gespannt was herauskommt wenn NRW heute die neue Verordnung verkündet :confused:

    Gültigkeit dann ab Morgen, 2G im Handel auf jeden Fall

    Und bei unserem Hobby umschleicht mich gerade ein ungutes Bauchgefühl ob der Wüst nicht doch über die Bund / Länder Vorgaben hinausschiesst . . . Ich hoffe mein Bauch täuscht sich
     
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  16. RocketMan

    RocketMan Gesperrt

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    #396 RocketMan, Dec 3, 2021
    Last edited: Dec 3, 2021
    Liebe Kollegen,
    Liebe hoch verehrte Freierschaft,

    es ist soweit und die Coronaschutzverordnung NRW ist online und beschlossen und auch das FC ist wieder erreichbar.

    Nach diesem Passus ist unserem Hobby keine Grenze gesetzt (weiterhin 2G+ natürlich). Auch eine Inzidenz für eine kommende Schließung ist mir in diesem Paragraf nicht ersichtlich:

    upload_2021-12-3_20-11-35.png

    Demnach bleiben unsere geliebten Clubs geöffnet!

    Der irreführende Passus ist der Folgende, der auch weiter unten in der Verordnung folgt:

    upload_2021-12-3_20-12-23.png

    Durch den oberen Passus sind unsere Clubs daher gesondert aufgeführt und hier nicht zu beachten.

    Die Verordnung findet ihr hier Coronavirus in Nordrhein-Westfalen | Land.NRW.

    Viel Spaß und wie ein Kollege hier immer so gerne schreibt (sorry, muss sein)
    Schön geil bleiben ;)

    Liebe Grüße
    Der Prinz aus Charming
     
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  17. Elrond17

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  18. cmburns

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    Die neue Verordnung ab 04.12. ist da: https://www.land.nrw/media/25554/download

    Wenn ich das richtig verstehe, bleiben unsere Clubs offen. Siehe §4 Zugangsbeschränkungen, Testpflicht. Dort liest man:

    "(3) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis im Sinne von § 2 Absatz 8a Satz 1 verfügen müssen:
    1. Tanzveranstaltungen einschließlich private Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen,
    2. Bordelle, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen sowie die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen."

    Discos und sonstige Clubs sind jedoch unter §5:
    "Untersagung des Betriebs von Einrichtungen
    Der Betrieb von Clubs, Diskotheken und vergleichbaren Einrichtungen ist untersagt."
     
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  19. Dressmanxxx

    Dressmanxxx Stammschreiber

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  20. Rip

    Rip aka ArabFun6

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    https://www.land.nrw/media/25554/download

    Schließungen betreffen "unsere Branche" nicht. Alles wie gehabt mit 2G+
     
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