Steuerpflicht & Prostitution

Discussion in 'Offtopic' started by Smiley, Mar 14, 2013.

  1. Baldo666

    Baldo666 Stammschreiber

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    Albundy hat es soweit auf den Punkt gebracht

    Auch bei eine Sexarbeiter/in ist zwischen der ertragssteuerlichen Behandlung des erzielten Dienstleistung Lohnes als gewerbliche Einkünfte i.S.v § 15 EStG und der umsatzsteuerlichen Behandlung zu unterscheiden:

    Außer: Der/die Sexarbeiter/in ist unbeschränkt steuerpflichtig.

    1. gewerbliche Einkünfte
    Sexarbeiter/inen haben den Gewinn aus ihrer "Tätigkeit" normal wie jeder andere Unternehmer auch zu versteuern.
    Wenn ein Beschäftigungsverhältnis besteht, wo sie festangestellt sind, was ja auch mal vorkommen kann, dann wird sie wie jeder andere abhängig Beschäftigte besteuert, ist der/die Chef/in verpflichtet für sie Lohnsteuer und Sozialabgaben abführen
    ....

    Ansonsten könnte es so wie hier verlaufen...

    Prozess Hurenlohn nicht versteuert?
    http://www.rundschau-online.de/bonn/prozess-hurenlohn-nicht-versteuert-,15185502,29652534.html



    Schwarzarbeit schaden insbesondere uns ehrlichen Steuerzahler

    .
     
  2. Revieroldie

    Revieroldie Stammschreiber

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    ab zum Steuerberater

    Danke für die interessanten Kommentare. Das scheint wohl ein
    sehr komplexes Thema mit unterschiedlichen Handhabungen der Städte und Finanzämter zu sein.
    Fazit: ab zu einem auf Huren spezialisierten Steuerberater.

    LG Oldie