Bundesregierung veröffentlich wissenschaftliche Studie zum Thema Prostitution

Dieses Thema im Forum "Club-Termine, Ankündigungen & News" wurde erstellt von Andersson, 6. Juli 2025.

  1. Andersson

    Andersson Rover

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    Von Öffentlichkeit und Medien bislang fast unbeachtet, wurde am 24.06.2025 ein wissenschaftlicher Bericht zum Thema Prostitution veröffentlicht. Das ist insofern ein absolutes Novum, da die Prostitutionsdebatte bislang abseits von Daten & Fakten geführt wurde.

    Die Studie wurde bereits 2016 beauftragt, um zu bewerten, ob das ProstSchutzG die seinerzeit gesetzten Ziele erfüllt. Die Studie wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) durchgeführt und die Ergebnisse wurden nun vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlicht.

    Der Bericht trägt den kurzen und prägnanten ;) Titel

    "Evaluation des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG)"

    Die Studie selbst ist erwartungsgemäß recht umfangreich und nicht gerade leicht zu lesen - obwohl absolut lohnenswert.

    Interessant ist, wie breit die Studie angelegt wurde:
    "In den quantitativen schriftlichen Befragungen wurden gut 2.300 Prostituierte, 800 Behördenmitarbeitende, 3.400 Prostitutionskund*innen und 280 Prostitutionsgewerbetreibende erreicht."


    Die komplette Studie findet ihr hier:
    https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/evaluation-des-gesetzes-zur-regulierung-des-prostitutionsgewerbes-sowie-zum-schutz-von-in-der-prostitution-taetigen-personen-prostituiertenschutzgesetz-prostschg--266228

    Quasi als Grundlagenarbeit, musste zunächst einmal geklärt werden, was "Freiwilligkeit" eigentlich genau bedeutet - denn als Kernargument der Prostitutionsgegner wird gerne ins Feld geführt, dass Prostitution nicht freiwillig stattfinden könne und gegen Menschenrechte verstoße.

    Zu diesem Themenkomplex gibt es ein separates Dokument:
    "Rechtsgutachten zur Freiwilligkeit in der Prostitution".
    Ihr findet es ebenfalls unter o.g. Link.

    Für alle, die das alles nicht komplett lesen wollen, gibt es eine "Management Summary" des KFN. Die ist nicht ganz so leicht zu finden, daher hier, Linkservice:
    https://kfn.de/wp-content/uploads/2025/06/20250623_Managementsummary_Evaluation_ProstSchG.pdf


    Einige interessante Zitate aus dem Rechtsgutachten zur Freiwilligkeit:

    • "Die Freiheit der Entscheidung für das Angebot sexueller Dienstleistungen ist damit im Kontext der Prostitution ein Kernaspekt, der im rechtlichen Umgang mit sexuellen Dienstleistungen nicht außen vor bleiben kann. Mit dieser Freiheit steht und fällt – vor dem Hintergrund der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG – die Zulässigkeit der Prostitution im Allgemeinen."

    • "Zu den Argumenten in der Prostitutionsdebatte zählt, dass generell über die Sexualität nicht gegen Entgelt disponiert werden könne. Sexuelle Kontakte seien nur dann freiwillig, wenn es dafür keine Gegenleistung gebe. Nach dieser Auffassung sind Sexualkontakte der Dispositionsbefugnis des Rechtsträgers partiell entzogen. Sie sollen gegenleistungsfeindlich und in diesem Sinne unantastbar sein. Einen solchen Sonderstatus weist die Rechtsordnung Sexualkontakten allerdings nicht zu."

    • "Die Option, Sexualität zielgerichtet-instrumentell (und unabhängig von Zuneigung oder körperlicher Anziehung) zur Verbesserung der eigenen Lebensumstände einsetzen zu können, ist daher von der Rechtsordnung als Bestandteil positiver Freiheit anerkannt."

    • "Auch für die Anbieter*innen sexueller Dienstleistungen gilt natürlich die Grundvermutung, dass reife sowie psychisch gesunde Erwachsene die Fähigkeit zur freien Entscheidung haben [...]. Auch bei ihnen legt der Gesetz- bzw. Verfassungsgeber „die Vorstellung vom Menschen als einem geistig-sittlichen Wesen zugrunde, das darauf angelegt ist, sich in Freiheit selbst zu bestimmen und zu entfalten.“"

    • "Für die Personen, die in der Prostitution tätig sind, wurden bisher keine Gemeinsamkeiten beschrieben, die bei jedem Mitglied dieser Gruppe vorliegen und eine Beeinträchtigung der Selbstbestimmungsfähigkeit zur Folge haben. Insbesondere das – für diese Personengruppe konstitutive – Angebot sexueller Dienstleistungen selbst lässt nach den Maßstäben der Rechtsordnung nicht per se auf Freiwilligkeitsdefizite schließen."


    Einige interessante Fakten aus dem Evaluationsbericht:
    (Hinweis: "Zwangsprostitution" wird hier als "inakzeptable Dritteinflüsse" bezeichnet)


    • "Betrachtet man die Angaben der hier befragten Prostituierten zu den stets inakzeptablen Dritteinflüssen bei der Entscheidung über die Aufnahme der Prostitution, wird deutlich, dass nur ein geringer Anteil hiervon betroffen war."

    • "Zunächst wurden die Prostituierten zu den Gründen befragt, warum sie die Prostitutionstätigkeit aufgenommen haben. [...] Dabei wird zunächst offenbar, dass die höchsten Zustimmungswerte [...] jeweils Aussagen erhalten haben, die auf eine selbstbestimmte bzw. aus üblichen ökonomischen Gründen heraus getroffene Berufsentscheidung hindeuten."

    • Zur Aussage "Ich habe eine Prostitutionstätigkeit aufgenommen, weil mir mit Gewalt gedroht wurde" haben 95,1% der befragten Prostituierten mit "trifft nicht zu" oder "trifft eher nicht zu" geantwortet.

    • Zur Aussage, "Ich entscheide selbst übe meine Leistungen" haben 92.2% der Prostituierten gesagt "trifft zu" oder "trifft eher zu"

    • Die Aussage "Manche Kund*innen mag ich nicht oder finde sie ekelig. Diese Kund*innen lehne ich ab" wurde von 79.5% der Prostituierten mit "trifft zu" oder "trifft eher zu" bewertet.

    • Der Aussage "Ich kann ein Treffen mit einer*einem Kund*in abbrechen, wenn ich das will." haben 88.6% der Prostituierten mit "trifft zu" oder "trifft eher zu" zugestimmt.
    Die Studie gibt eine ganze Menge weiterer Einblicke - ein guter Einstieg ist die oben verlinkte Management-Summary.

    Da sind wir doch jetzt mal sehr gespannt, ob und wann Medien & Politik die Studienergebnisse aufgreifen.
     
  2. ClubPeter

    ClubPeter Stammschreiber

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    Manno ... great!

    Diese Art von faktenbasierter Analyse und Darstellung würde man sich auch bei Themen wie Migration, Klimawandel, Meinungsfreiheit, "Energiewende" und dem ganzen sonstigen Dumm-Geschwurbel in der öffentlichen Debatte wünschen ...
     
  3. Hamilcar

    Hamilcar Dammwildjäger

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    Verstehe ich das jetzt eigentlich grundlegend falsch, wenn ich konstatiere: Die Gutachten sind insgesamt eine saftige und gut sitzende Breitseite zulasten der deutschen NoMo-Fangemeinde nebst Versenkung ihrer vormundschaftsstaatlichen "Argumente" ?

    Doro Bär und Konsorten dürften jedenfalls recht trocken bei der Lektüre geschluckt haben. Nein, nicht so, wie ihr jetzt denkt:megalach:
     
  4. rabatz16

    rabatz16 Stammschreiber

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    Abwarten, immer ruhig mit den jungen Pferden.
    Schauen wir mal ob sie das so akzeptieren oder ob sie oder ihre wissenschaftlichen MA und Winkeladvokaten daraus ganz andere Schlüsse ziehen. Oder "zwischen" den Zeilen noch Überraschungen entdecken.
    Noch ist es möglich, also munter bleiben :blasen::poppen::fruitsex::ass1::doggy:
     
  5. Morgenlatte

    Morgenlatte Schlitzauge

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    Selbst hier kann man sich viel zusammenspinnen.
    Als Beispiel:

    "Fast 5% der Prostituierten erfahren regelmäßig gewalt, was bedeutet, dass fast jede zehnte sich bin einem Zwangsverhältnis befindet. Außerdem hat mehr als jede fünfte Prostituierte nicht die Möglichkeit unangenehme und gewalttätige Kunden abzulehnen."

    Und schon haben wir der Öffentlichkeit glaubhaft vermittelt, dass wir hier ein gewaltiges gesellschaftliches Problem haben und der Staat diesen Machenschaften einen Riegel vorschieben muss. Denn jede einzelne Frau, die zu sexuellen Handlungen gezwungen wird, ist bereits eine zu viel.
     
    Wet&Dry und Nasegrün danken dafür.
  6. rabatz16

    rabatz16 Stammschreiber

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    :rolleyes:
    Habe gerade mal bei Adam Ries angefragt, der meinte das wäre jede 20igste.
    Aber im Prinzip meinte ich genau diese Fälle. Natürlich ist jede einzelne unter Zwang eine zuviel. Derartiges in der Studie kann hier noch zu nem großen Problem werden
     
  7. Morgenlatte

    Morgenlatte Schlitzauge

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    Nur fürs Protokoll. Ich weiß, dass es bei 5% nur jede zwanzigste betrifft, jedoch weiß ich auch wie die Medien arbeiten. Entweder man rundet auf oder fabuliert etwas von einer Dunkelziffer.
     
    Wet&Dry und Nasegrün danken dafür.
  8. rabatz16

    rabatz16 Stammschreiber

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    Hallo Morgenlatte,
    ich gehe mal davon aus, daß du in der Schule auch noch Kopfrechnen gehabt hast und nicht für jede Rechnung im kleinen Einmaleins dein Smartphone benötigst.
    Aber gerade wenn du weißt wie die Medien arbeiten, sollten wir hier in den Foren die Zahlen nicht unbedacht hochjagen. Es reicht schon, dass regelmäßig einige Idioten in diesem Zusammenhang aus dem a..forum wörtlich zitiert werden. Wir können sicher sein, daß nicht alle die hier mitlesen, die selben Interessen wie wir haben.