Verehrte Forenkollegen Am Samstag zur späten Stunde von 0 Uhr, war ich zufällig in der Nähe der Kammerforststraße in Bruchsal. Dorthin ist der Karlsruhe Straßenstrich umgezogen, nachdem die Stadt ein befristetes Verbot erteilt hat. Ich wollte mir das dort mal gerne anschauen, ob der Strich so tot ist, wie ich vermute. Da es selbst um diese Zeit noch deutlich wärmer als 25° war, hatte ich gehofft vielleicht Titten, oder einen kurzen Muschi-Blitzer zu sehen zu bekommen. Ich war durchaus in der Laune etwas zu machen, aber nicht um jeden Preis, sondern nur wenn sich etwas wirklich verlockendes ergibt. Ich habe definitiv 7 Nutten gesehen, es kann aber natürlich sein, daß manche gerade beschäftigt waren. Preise wurden mir genannt von 30 für Blasen, bis 40/50 für Blasen und Ficken, teilweise mit anderem Service inkludiert. Wenn man Richtung Karlsdorf fährt, kommt die Autobahnbrücke und danach beidseitig eine Bushalte, wo schon sehr attraktive Damen gesichtet wurden. In der nächsten Querstraße stand eine große, schlanke Frau mit schwarzen Haaren, die mich mit auffällig gutem Deutsch gefragt hat, was ich Lust hätte zu machen. Sie hat dann in perfektem Deutsch eine Preisliste aufgesagt. Als ich sie gefragt habe, ob sie denn richtig schön blasen und danach auch schlucken würde, hat sie sich hektisch umgesehen und gesagt, das wäre eigentlich nicht erlaubt und sie bittet mich weiter zu fahren, weil mein Auto schlecht riechen würde. Was für eine Bordsteinschwalbe hat denn so eine Ausdrucksweise??! (von den Ansprüchen mal ganz abgesehen - 100m weiter vorne hat mir eine für 40€ ALLES aber auch wirklich ALLES angeboten) Geistesgegenwärtig habe ich mal für eine Weile in einer weit entfernten Seitenstraße gechillt und siehe da - als ich den selben Weg zurück fuhr, standen 2 Landsknechte mit ihrem Streitwagen bei ihr. Es sollte wohl nach Kontrolle aussehen, sie hat eine richtig große, dicke Brieftasche in Händen gehalten und sich mit ihnen unterhalten. Aber welche Nutte hat denn ihre Ausweisdokumente im selben Behältnis wie die Kohle? ...zeigt ihre Brieftasche irgendwo vor? Ich bin mir zu 80% sicher, daß sie zu ihrer Crew gehört hat, sozusagen eine "Lockvögelin". Erst das Strichverbot in Karlsruhe, dann ständig Razzia in den China-Massagen und jetzt sowas - wohin soll das führen?! Nehmt euch in Acht! Harthaus-Neff
Dem Vernehmen nach soll es in den USA gelegentlich der Fall sein, dass sich eine Dame, mit der man auf Zimmer gegangen ist, als FBI-Agentin zu erkennen gibt. Aber hier in Germanistan? Und mit welcher Zielrichtung? "Sie haben von einer Prostituierten ungeschützten Oralverkehr verlangt?"
ich finds toll wenn man in einer Rolle schreibt nicht so toll aber wenn man das dann nicht ganz versteht. Also du meinst da sind Zivil Politessen die gucken ob Freier was machen ficken ohne Gummi fordern? Und die hat dann zwei Uniformierte neben sich bzw auf Abruf?
Für Service ohne Kondom machen sich m.E. auch die Frauen strafbar. So lese ich jedenfalls §32,1 Postschg. Kondompflicht & Werbeverbot - Prostituiertenschutzgesetz Kann ich mir nicht vorstellen das ein Lockvogel eine strafbare Handlung macht. Wenn es denn hierzulande überhaupt solche Lockvögel gibt. Glaub ich auch nicht.
Wenn Du es sagst, dann wird es wohl so sein. Ich hatte bisher nur einmal mit den Polizei - und Ordnungsbehörden der Vereinigten Staaten von Amerika zu tun. Das war, als ich in Boston vor einem Hydranten geparkt habe.
Liebe Forenkollegen Ich wundere mich sehr über den Verlauf dieses threads. Kriege ich mal wieder gesagt, daß ich hier nicht dazugehöre? Ich muß mich vor niemandem, für überhaupt nichts rechtfertigen (schon gar nicht vor euch). Ich habe ganz normal eine Begebenheit berichtet, die ich erlebt habe und zwar im Zusammenhang mit der Freizeitaktivität, die uns verbindet (oder etwa nicht?). Was bedeuten eure Reaktionen? Wie kommt ihr auf Amerika und das FBI? Könnt ihr euch nicht vorstellen, daß jemand der gerne diesen Straßenstrich im Speziellen und/oder Prostitution als Ganzes verbieten möchte, da jemanden als Lockvogel hinstellt, um Argumente für sein Vorhaben zu sammeln? Da eine Partei die dieses Ziel offen verfolgt, seit kurzem an der Regierung ist, ist doch nicht verwunderlich, daß die Exekutive dies unterstützt. Ob dieStaatsgewalt irgendetwas unternommen hätten, ist unwahrscheinlich. Schließlich kommt es ja nicht zu irgendwelchen strafrelevanten Handlungen. Eine allgemeine Verkehrskontrolle ist aber immer drin. "Ihre Lichtanlage ist stark verschmutzt. Ich schreibe Ihnen eine Mängelanzeige...", diese Spielchen kennen wir ja. Es ist richtig, daß im ProstSchG auch die Prostituierten verpflichtet sind auf die Verwendung von Kondomen zu achten, aber eine Geldstrafe erhält nur der Kunde. ProstSchG - Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen Vor allem würde mich interessieren, in welchem Zusammenhang der Beitrag #2 zu diesem Thema steht. Meine bisherigen Nachfragen, haben nicht zu einem Ergebnis geführt. Hochachtungsvoll Harthaus-Neff
„Vor allem würde mich interessieren, in welchem Zusammenhang der Beitrag #2 zu diesem Thema steht. Meine bisherigen Nachfragen, haben nicht zu einem Ergebnis geführt.“ Baron … der Mark Aroni wird auch nicht antworten… macht er bei mir auch nicht … ist ein ganz besonderer Mensch mit total eigenen Ansichten die überhaupt nicht meinen Vorstellungen entsprechen. Durfte ihn im Luderland persönlich kennen lernen. Bleib so wie du bist … mir macht es Spaß deine sicherlich auch besonderen Berichte zu lesen.
Kannst Du in dem link den ich gesetzt habe nachlesen. Das Gesetz ist jetzt schon seit 8 Jahren in Kraft und Dir ist das bisher unbekannt?
Ich hatte aber genau an die Stelle verlinkt, wo man ganz genau das lesen kann, wenn man willens und des Lesens mächtig ist. § 32 Kondompflicht; Werbeverbot (1) Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden. ... § 33 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer ... 3. entgegen § 32 Absatz 1 als Kunde oder Kundin nicht dafür Sorge trägt, dass ein Kondom verwendet wird. ... (3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro... geahndet werden.
@Baron... Und was ist mit §33 Abs.2, Nr 14 ? ... (14) entgegen § 32 Absatz 3 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, eine sexuelle Dienstleistung anbietet, ankündigt oder anpreist oder eine dort genannte Erklärung bekannt gibt.
Ja, sie kann bis zu 1000 Euro Buße kriegen, wenn sie es anbietet - was sie ja nicht tut. Für das Ausführen hat sie keine Strafe zu befürchten. Der Kunde kann bis zu 50000 abgenommen kriegen, wenn er dabei erwischt wird.
Sehr dünne Argumentation Die Diskussion ging doch von einem Lockvogel aus. In welche Falle will Sie denn locken wenn nicht durch Angebot "ohne Kondom" Er fragt: "Ohne ?" Sie sagt: "Ja, kostet 30 mehr" ( = Angebot in Sprachlich verdeckter Form §32 Abs.3 Nr 1) Und schon ist §33 Abs.2, Nr 14 verwirklicht. Ist um die Ecke rum für einen ehrgeizigen Ankläger
Welchen Ankläger meinst Du? Welche Falle? Ich spreche davon, daß dort eine Frau steht, die sehr offensichtlich keine Prostituierte ist und die anhaltenden Männer ausfragt. Keine Ahnung was ihr da alles hineininterpretiert.