10.01.2021 - Wann geht es wieder los !?

Dieses Thema im Forum "Themen zur Corona Pandemie" wurde erstellt von andy22, 29. Dezember 2020.

  1. deressener

    deressener Stammschreiber

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    Wir sollten uns an den letzten Herbst erinnern. Da wurden zunächst in Bayern Schließungsverfügungen gerichtlich kassiert, und dann kam das erwähnte Urteil des OVG Münster. Ich halte es für wahrscheinlich, dass es dieses Mal wieder genauso laufen muss. erst dürfen die Schwimmbäder und Fitnessstudios öffnen und dann klagen die Bordelle .

    Genau so war es im letzten Herbst und genauso wird es wohl wieder kommen.
    Wie wäre es mit Deiner Gesundheit und der deiner Mitmenschen?
     
    fab dankt dafür.
  2. kaitu

    kaitu Stammschreiber

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    Schon ab Freitag (28. Mai) in NRW bei Inzidenz zwischen 35 und 50 dürfen alle Bäder, Saunen und Indoorspielplätze mit Test öffnen (Quelle)

    Ich denke, Bordelle werden auch zunächst nur mit Tests eröffnet. Und wahrscheinlich auch für Genesene un Geimpfte.

    Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einer NRW-Kommune unter 35 würden die meisten Beschränkungen wegfallen. NRW-Familienminister Joachim Stamp und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann wollen am Mittwoch (26. Mai) um 15 Uhr über die weiteren Corona-Maßnahmen informieren.
     
    Harvey und Hauslaeufer danken dafür.
  3. Perla

    Perla Stammschreiber

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    Laumann hatte sich im letzten Jahr geweigert auch nur über eine Öffnung der Bordelle nachzudenken und musste erst durch die Gerichtsentscheidung dazu gebracht werden.
    Wenn er wieder seine Amtspflichten verletzt, sollte er für die entstandenen Schäden , also Gerichts und Anwaltskosten und Ausfallschäden der Betreiber persönlich haftbar gemacht werden.
     
    Markus-79 dankt dafür.
  4. Hauslaeufer

    Hauslaeufer Heute mal in Puff?

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    Wetten nicht? Und schon gar nicht "persönlich".
     
  5. NotoriousR

    NotoriousR Stammschreiber

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    #725 NotoriousR, 26. Mai 2021
    Zuletzt bearbeitet: 26. Mai 2021
    Anbei die aktuelle CoronaschVO. Gültig ab 28.05.2021. Ab Inzidenz von 35 könnte es wieder losgehen.

    https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-05-26_coronaschvo_vom_26.05.2021.pdf

    § 15 Freizeit- und Vergnügungsstätten
    (1) Die Zulässigkeit des Betriebs von
    1. Schwimm- und Spaßbädern,
    2. Saunen, Thermen und ähnlichen Einrichtungen,
    3. Zoologischen Gärten und Tierparks, Botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks,
    4. Freizeitparks, Indoor-Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen für Freizeitaktivitäten,
    5. Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen für Ausflugs-fahrten,
    6. Wettannahmestellen, Spielhallen, Spielbanken und ähnlichen Einrichtungen,
    7. Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen,
    8. Bordellen, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen sowie die Zulässigkeit der Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen richtet sich nach den folgenden Vorschriften.

    ....

    (4) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 (Anmerkung: Inzidenz unter 35) sind zusätzlich zulässig:
    1. der Betrieb von reinen Freibädern unter den übrigen Voraussetzungen von Absatz 3 Num-mer 1 ohne Negativtestnachweis,
    2. der Betrieb der in Absatz 1 Nummer 8 genannten Einrichtungen und die Erbringung und Inanspruchnahme der dort genannten Dienstleistungen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit,
     
    Honeyslab, Steve Rhodes, fab und 6 andere danken dafür.
  6. frauenfreund71

    frauenfreund71 3G Geblasen, Gefickt, Gekommen

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    Ich komme mal mit einer guten Nachricht von der Front. :)
    Ab Freitag dürfen in NRW Bordelle, Clubs und P6 wieder öffnen, wenn die Inzidenz unter 35 ist.

    Quelle: Neue Corona-Verordnung, § 15, Abs. 4
    https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-05-26_coronaschvo_vom_26.05.2021.pdf

    Zitat:
    „4) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 sind zusätzlich zulässig:
    1. (…)
    2. der Betrieb der in Absatz 1 Nummer 8 genannten Einrichtungen und die Erbringung und
    Inanspruchnahme der dort genannten Dienstleistungen mit Negativtestnachweis und si-
    chergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit,

    Hier noch die aktuellen Inzidenzen
    https://www.lzg.nrw.de/covid19/daten/laborbest_faelle_sars-cov-2.pdf
     
    Honeyslab, spanier, tiberius69 und 4 andere danken dafür.
  7. frankyher

    frankyher Stammschreiber

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    Die Rede ist von „Bordellen mit Test“. Heißt das dann keine Maskenpflicht?
     
  8. Hauslaeufer

    Hauslaeufer Heute mal in Puff?

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    #728 Hauslaeufer, 26. Mai 2021
    Zuletzt bearbeitet: 26. Mai 2021
    Folgende 3 Stufen sieht die Coronaschutzverordnung ab 28. Mai vor:
    Freizeit
    Stufe 1 Inzidenz ≤ 35

    Freibäder ohne Test
    Bordelle usw. mit Test
    Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test
    ab 01.09.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
    Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept

    Und wichtig wegen der Vergleichbarkeit, gerade auch für FKK- und Sauna-Clubs:
    Gastronomie Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht
    Wegfall Umkreis-Verzehrverbot Außengastronomie ohne Test
    Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht
    Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test) wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test

    Da auch die Betreuungspflicht für Kinder wieder eingesetzt wird, war mein Post heute morgen praktisch die Blaupause.
    Und da auch in Rumänien, Bulgarien und Polen die Inzidenzen fallen wie Stein, wird der Sommer wohl noch gut.
     
    Rip dankt dafür.
  9. NotoriousR

    NotoriousR Stammschreiber

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    Im Hinblick auf § 5 der Coronaschutzverordnung denke ich schon, dass eine Maske getragen werden muss.
     
  10. Harvey

    Harvey Master of Disaster

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    Nein.;)
    Das mit der Maske wird wohl noch etwas dauern.
     
  11. frankyher

    frankyher Stammschreiber

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    Bei Partys steht z.B. „jeweils mit Test ohne Abstand“.

    Ohne Abstand aber mit Maske? Oder wie muss ich das verstehen?
     
  12. NotoriousR

    NotoriousR Stammschreiber

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    Ich denke man kann den § 5 Abs. 7 so auslegen, dass bei der Anbahnung Maske getragen werden muss, jedoch bei der Dienstleistung die Hüllen und Masken fallen dürfen.

    (7) Die Maske kann vorübergehend abgelegt werden,
    1. wenn das zur Ermöglichung einer Dienstleistung oder ärztlichen Behandlung erforderlich ist,
    2. bei der zulässigen Nutzung gastronomischer Einrichtungen am Sitz- oder Stehplatz,
    3. zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken,
    4. im Rahmen zulässiger Veranstaltungen bei Vortragstätigkeit, Redebeiträgen und Prüfungs-gesprächen unter Wahrung des Mindestabstands zu anderen Personen,
    5. bei der Kommunikation mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen,
    6. während einer nach dieser Verordnung zulässigen Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist,
    7. während nach dieser Verordnung zulässiger Tätigkeiten, die nur ohne das Tragen einer Maske ausgeübt werden können (Spielen von Blasinstrumenten und ähnliches),
    8. auf behördliche oder richterliche Anordnung.

    (8) Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske nicht beachten, sind von der Nutzung der betroffenen Angebote, Einrichtungen und Dienstleistungen durch die für das Angebot, die Einrichtung oder Dienstleistung verantwortlichen Personen auszuschließen
     
    kaitu und spanier danken dafür.
  13. Root 69

    Root 69 Clubhopper auf Tour - heute hier, morgen da

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    Gut hört sich auf jeden Fall an, dass gemäß Punkt 7 beim Spielen von Blasinstrumenten und ähnliches keine Maske getragen werden muss...
     
    AND, fab, kaitu und eine weitere Person dankt dafür.
  14. Miko222

    Miko222 Stammschreiber

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    Kreis Wesel:
    • Mittwoch, 26. Mai 2021: Sieben-Tage-Inzidenz von 32,2 /5. Werktag unter 50)
    Da wird ja mein Lieblingsclub schon bald wieder offen sein. Vielleicht dann schon nächste Woche pünktlich zum schönen Wetter.
     
    AND dankt dafür.
  15. NotoriousR

    NotoriousR Stammschreiber

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    Also wenn ich Clubbetreiber wäre, würde ich direkt vor dem Laden noch ein Testzentrum betreiben und die ED oder wenn auch immer schulen lassen. So schnell kann man sonst gar nicht Geld verdienen, wie es derzeitig mit Testzentren möglich ist.
     
    leckschlumpf, Rip, AND und eine weitere Person dankt dafür.
  16. deressener

    deressener Stammschreiber

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    Was nicht gesagt wird, aber was ich vermute: Außer dem negativen Test gilt wohl auch eine vollständige Impfung.
    Und das mit der Maske hatten wir auch schon letzten Herbst. Ich war zu der Zeit mal im Penelope. Nicht alle Mädels haben damals eine Maske getragen. Aber es könnte interessant aussehen, zB in der Luder Lounge: Total nackt, aber eine Maske auf.
     
    cyclist765 dankt dafür.
  17. fab

    fab Stammschreiber

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    Nackt mit Maske fand ich ganz am Anfang seinerzeit sogar irgendwie reizvoll.... nach zwei Stunden aber nicht mehr, die Mimik fehlt halt.

    Scheiss drauf, bald wird gevögelt bis mir die Nudel abfällt! Und ich freue mich drauf wie ein junger Pudel über einen Wurstzipfel!!!
     
    Kwebe, rabatz16, kaitu und 2 andere danken dafür.
  18. Haaland

    Haaland Stammschreiber

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    Wird die Maske evtl. schleichend abgeschafft, also übergangsweise eine Rückkehr zur guten alten Stoffmaske, also der Sommerlook quasi :gruebel:
     
  19. Harvey

    Harvey Master of Disaster

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    K.A. Wir sind keine Hellseher.

    Ich nehme mal an bis zur Wahl nicht.
    Wahrscheinlich sogar bis Frühjahr 2022 (vierte Welle) Nicht.

    Die größeren Unternehmen Planen irgendwie ja alle bis 2022 eine Pandemie ein.
     
    Lebowski1234 dankt dafür.
  20. Haaland

    Haaland Stammschreiber

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    nächste mal drück ich das Ironie-Moji mit rein .. hat die Tage schon @albundy69 mit dem Abwesenheitsassistenten missverstanden