Wie sind Einschränkungen der Grundrechte und der Gewaltenteilung in Deutschland 2021 möglich?

Dieses Thema im Forum "Themen zur Corona Pandemie" wurde erstellt von Berliner im Pott, 15. April 2021.

  1. Berliner im Pott

    Berliner im Pott Stammschreiber

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    #1 Berliner im Pott, 15. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 15. April 2021
    Ich verstehe es nicht mehr!

    Am Anfang der Pandemie war ich erschrocken über unserere poltischen Funktionäre im Umgang mit den Grundwerten und mit dem Parlamentarismus!

    Jetzt lese ich, dass mit der passenden Deklaration (Einspruchsgesetz) auch eine einfache Mehrheit im Bundestag genügt,
    um über den Bundesrat hinweg mit dem IfSG Ausgangssperren zu verhängen und im IfSG weiterere Verschärfungen per Verordnung zu ermöglichen?

    Grundwerte werden eingeschränkt, das Bundesparlament nimmt sich selbst für die Zukunft ein Recht mit zu entscheiden, der Förderalismus als Gegengewicht zur Bundesregierung und das Prinzip der Subsidiarität werden so ausgehebelt.
    Mit einer einfachen Mehrheit im Bundestag?

    Wie ist das überhaupt möglich?
    Lässt unser Grundgesetz wirklich solche Optionen?

    Wie sehr sind meine Grundrechte und die Gewaltenteilung in meinem Land überhaupt geschützt?
    Wie sehr sind die politischen Funktionäre überhaupt dem Grundgesetz verpflichtet?


    Wer kann es mir verständlich machen?
     
  2. gf6er

    gf6er Anti Aging Agent

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    Bin dafür erstmal das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten. Offensichtlich gibt es bereits warnende Hinweise im Kanzleramt.
    Und die Verfassungsgerichte haben oft dazwischen gegrätscht.
     
  3. Lustliebhaber

    Lustliebhaber Stammschreiber

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    Wie das möglich ist?

    Ganz einfach: der Durchschnittsdeutsche macht alles mit, nickt alles ab und beschimpft bzw. denunziert diejenigen, die dagegen aufstehen, als rechtsextrem und als Terroristen.
    Die Leute (wobei das natürlich nicht nur für Deutschland gilt, sondern erstaunlicherweise global funktioniert) lassen sich durch eine Lügengeschichte (Pandemie), gestützt durch einen nicht aussagefähigen Pseudotest und statistische Tricksereien an der Nase herumführen.
    Das letzte Jahr hat hervorragend gezeigt, wie ernst man es mit Demokratie wirklich meint. Früher hat man Kriege geführt, in denen sich die Länder gegenseitig massakriert haben, jetzt führt man Krieg gegen das Menschliche an sich.
    Sorry, aber ich hab den Glauben an die Menschen komplett verloren. Wenn die Masse nicht auf die Straße geht und den Unfug beendet, landen wir komplett in der Diktatur, in der wir ja zum Teil schon angekommen sind.
    Letzten Endes ist es egal, was im Grundgesetz steht, wenn die Regierung sich nicht dran hält. Man kennt das doch von den Unternehmensrichtlinien oder Ethik Codes von Firmen oder staatlichen Institutionen: auf dem Papier liest sich alles ganz toll, die Kultur ist von Respekt und Miteinander geprägt. Nur ist die Realität meist genau das Gegenteil, und auch ganz bewusst von der Leitung der Organisation so gewollt. Die Broschüre, die Fassade muss toll aussehen, wir verhalten uns aber wie die letzten Arschlöcher. Alles pure Heuchelei und Lügerei.
     
  4. gf6er

    gf6er Anti Aging Agent

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    Die (Ver-)Querdenker ignorieren Millionen Todesfälle in Verbindung mit C19!
    Wundern sich, wenn ihre ganzen Verschwörungstheorien (Gates, Soros, NWO, Chips, Giftspritzen, usw.) keine Akzeptanz findet.
    Die Radikalisierung der Querdenker steht im Kontrast zu ihrem Motto. Die letzten Aktionen von ihrem "Anwalt für Bürgerrechte" Haintz irritiert seine Follower und veranlasst diese zu illegalen Aktionen, siehe Heidenheim gestern.
    Kein Wunder, daß VS Verdachtsfälle reklamiert. Wenn Taten, wie Owis, Platzverweis, Einkesselungen, wie Heldentaten von Haintz in Stuttgart gefeiert werden, dann brauchen sich die die Querdenker nicht wundern.
     
    Winnetou Kowalski und Kwebe danken dafür.
  5. Berliner im Pott

    Berliner im Pott Stammschreiber

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    #5 Berliner im Pott, 15. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 15. April 2021
    Jenseits aller ermüdenden und wohl mittlerweile überholten Diskussionen um "Verschwörungstheorien" , "Querdenker" , "Machtmissbrauch von oben" , "systematische Entmündigung von Bürgern".
    All diese Etiketten und einfachen Erklärungen werden der Komplexität des Problems und der Komplexität einer offenen Gesellschaft nicht gerecht.

    Vielleicht kann mir jemand mit juristischer oder politischer Expertise verständlich machen, wie solche grundlegenden Veränderungen im Umgang dem Parlament, mit den Grundrechten, mit dem Förderalismus oder mit der Gewaltenteilung so einfach möglich sind?

    Meine Frage ist ganz naiv:
    Wir haben doch ein Grundgesetz, wie kann dann eine einfache Mehrheit im Bundestag diese Veränderungen beschliessen?

     
    Raw dankt dafür.
  6. Harvey

    Harvey Master of Disaster

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    #6 Harvey, 15. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 15. April 2021
    Ich schließe der Frage an und hätte das auch gerne mal gewusst.

    Gerne würde ich z.B. auch wissen wieso Tote und Krankheiten mit zweierlei maß gemessen werden können.
    Wieso sind Corona Tote dermaßen wichtig im vergleich zu Tote durch Ernährung, Tote durch Unfälle (Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle),
    Tote durch Suizid (.Z.B wegen Einsamkeit wegen Coronamassnahmen oder wegen Existenzverlust).
    Auch zukünftige Tote weil wir weniger Geld für Gesundheitsversorgung haben werden.
    Wie ist das mit dem Gleichstellungsgrundsatz vereinbar?

    Wieso muss nicht jede Maßnahme die in Grundrechte eingreift zunächst auf Effektivität geprüft werden und eine Kosten / Nutzen Abwägung erfolgen?
     
    Jeffi24, Bankster, Raw und 2 andere danken dafür.
  7. MiRi70

    MiRi70 Stammschreiber

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    So wie ich das verstehe, reicht generell bei Gesetzgebung eine einfache Mehrheit. Natürlich muss Bundestag und Bundesrat dazu gehört werde und stimmt dann jeweils ab. Eine 2/3 Mehrheit ist bei Änderungen der Verfassung nötig.
    Ach ja, einfache Mehrheit bezieht sich auf die anwesenden, nicht auf die stimmberechtigten. Wenn also z.B. nur 100 Abgeordnete abstimmen, reichen 51 Stimmen.
    So zumindest meine laienhafte Interpretation.
     
  8. Berliner im Pott

    Berliner im Pott Stammschreiber

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    #8 Berliner im Pott, 15. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 15. April 2021
    Und das ganz konkret in der zeitlichen und regionalen Dynamik!
    Dann kann nach 1 Jahr Pandemie das Managment auch effektiv werden!

    Als Beispiel die Inzidenz
    zweier Nachbarstädte am 15.04.21:
    BOT < 100, GE > 200. Und im Trend ist das immer so. Erklärung? Sinvolle Massnahmen?


    Massnahmen wären dann konkret gut begründet! Also verhältnismässig!

    Aber es wird doch in meine Grundrechte massiv eingegriffen, Förderalismus und Subsidiarität werden modifiziert, das Parlament kann mit Verordnungen übergangen werden, die Möglichkeit für den einzelnen Bürger Gerichte anzurufen wird mit dem Bundesgesetz erschwert.

    Alles ohne 2/3 Mehrheit im Parlament beschlossen. Wie geht das?
     
  9. TheRaincaller

    TheRaincaller Stammschreiber

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    Ja, so denkt man das. Tatsache ist jedoch, dass die Parteien im Bundestag sich darauf verständigt haben, den Bundestag nur so zu besetzen, dass er bei Abstimmungen dem Sitzverhältnis entspricht, dass bei Vollbesetzung gegeben wäre. Heißt also, dass Parteien dann Abgeordnete aus dem Plenum herausnehmen, wenn von der Regierungskoalition weniger Abgeordnete anwesend sind.
    Und da kommen wir wieder zu dem Satz "Der Abegeordnete ist nur seinem eigenen Gewissen unterworfen." Der ist das Papier nicht wert, auf das er geschrieben wurde. Dieses ganze Parteiendünkel ist so ein Schmarrn. Ein Abgeordneter sollte den Menschen in seinem Wahlkreis zu 100% Rechenschaft und Verantwortung schulden und nicht der Linie seiner Partei.
     
    gf6er, Käpt´n Udo und Lustliebhaber danken dafür.
  10. MiRi70

    MiRi70 Stammschreiber

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    Nunja, durch das Gesetz wird ja nicht gleich in deine Grundrechte eingegriffen, sondern erst, wenn es zur Anwendung kommt.
    Ob es dann tatsächlich an einem Wert wie die Inzidenz gekoppelt werden kann, beschäftigt ja zu Zeit sämtliche Gremien und Juristen. Das ist in meinen Augen auch der große Schwachpunkt dieses Gesetzentwurf.
    In meinen Augen wird es schon schwierig eine einfache Mehrheit im Bundestag zu bekommen. Da ist sicher noch nicht das letzte Wort gesprochen.
     
  11. Berliner im Pott

    Berliner im Pott Stammschreiber

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    #11 Berliner im Pott, 15. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 15. April 2021
    Genau! Aber dann! Es gibt für den einzelnen faktisch kaum noch die Chance sich mit einer Klage kurzfristig durchzusetzen.

    Corona-Eingriffe kippen? Das kann bald deutlich schwerer werden
    Die digitalen Angebote - WELTplus

    Auszug:
    (Zitat Anfang) .... Noch schärfer argumentiert der Staatsrechtler Uwe Volkmann von der Universität Frankfurt. „Die Einschränkung des Rechtsschutzes ist eines der zentralen Probleme des Gesetzentwurfs“, sagt er WELT. „Wenn Maßnahmen, die bisher auf dem Wege der Verordnung oder der Allgemeinverfügung geregelt wurden, im Gesetz festgeschrieben werden, dann fällt der Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten komplett aus.“ ....(Zitat Ende)


    Selbst die Zahl der Intensivpatienten ist kritisch zu hinterfragen:
    Siehe im Video ab 1:55 Dr. Gunter Franck
    Durchsicht: Das neue Gesetz der Dr. Merkel
     
  12. MiRi70

    MiRi70 Stammschreiber

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    Da hast du wohl recht. Auf der anderen Seite, und die sehe ich als ziemlich wahrscheinlich an, kann und wird dieses Gesetz unweigerlich beim BGH landen.
    Wie die dann entscheiden, hängt wesentlich von der Begründung der Maßnahmen ab. Sind diese schwach, was ich hier sehe, wird das Gesetz gekippt und die Regierung zur Nachbesserung aufgefordert.
    Wenn es überhaupt jemals durch Bundestag und Bundesrat kommt...
     
    Berliner im Pott dankt dafür.
  13. Bankster

    Bankster King of Popp

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    Es gibt für solche Fälle: Notstandsgesetze (Deutschland) – Wikipedia
    Da ist klar geregelt, was, wann, warum und auch, wann es automatisch wieder endet.
    Ohne Not haben Merkel+Konsorten aber dieses Infektionsschutzgedöns erfunden, welches jedes einzelne auch wieder zurückgenommenen werden muss.
    Welches Willkür Tür+Tor öffnet und keinerlei Kontrolle unterliegt.
    Nur Gerichte kassieren diese „Verordnungen „ wieder ein.
    Nutzen tut das nichts, weil dann wieder was anderes erfunden wird.
    Ich habe auf diesen Umstand bei der Entstehung des „Gesetzes“ hingewiesen,interessiert hat es keinen.
     
  14. Käpt´n Udo

    Käpt´n Udo KuschelBärKapitän

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    Immerhin kann man sich auf die Gerichte (noch) verlassen.
    Siehe die RRG-Schwurbelidee in Berlin
    Mietendeckel einkassiert – denn das Recht wiegt mehr als rot-rot-grüne Ideologie
    Es dauert zwar und viele Vermieter sind die Leid tragenden (und die Mieter, welche jetzt nachzahlen müssen), aber wir scheinen noch nicht ganz verloren zu sein.

    .
     
    Bankster dankt dafür.
  15. MiRi70

    MiRi70 Stammschreiber

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    Das ist nicht richtig.
    Das "Infektionsschutzgedöns" trat bereits 2001 in kraft. Damals unter Schröder. Es wurde aber später immer wieder angepasst, da sich, wie jetzt auch, immer wieder neue Erkenntnisse ergeben, die dann eingearbeitet werden.
    Erfunden, wie von dir behauptet, wurde es zumindest nicht von "Merkel+Konsorten".
     
  16. Bankster

    Bankster King of Popp

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  17. MiRi70

    MiRi70 Stammschreiber

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    Ich weiß.
    Mir ging es um deine Anmerkung, dass "Merkel+Konsorten" das ganze erfunden haben. Das ist nicht richtig und etwas anderes habe ich nicht geschrieben.
     
    Bankster dankt dafür.
  18. Berliner im Pott

    Berliner im Pott Stammschreiber

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    #18 Berliner im Pott, 15. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 15. April 2021
    Das IfSG von 2001 war vor allem ein "Meldegesetz" für ansteckende Krankheiten.

    Die Anpassungen des IfSG von 2020 haben vorrangig dem Bundesgesundheitsminister die Möglichkeit eingeräumt, per Verordnung Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
    Allerdings war für mich schon 2020 auffällig, dass der Bundestag weitgehend aus dem Spiel genommen wurde.
    Der Bundestag war nur noch Zuschauer bei den Entscheidungen von Merkel und MPK.

    Die jetzige geplante Änderung des IfSG, das "Notbremsengesetz" hat eine ganz andere Dimension, greift grundsätzlich in das politische System ein:
    massive Grundrechtseinschränkungen, die Möglichkeit weiterer Anpassungen ohne Parlament, Aushebelung von Förderalismus und Subsidiarität, Klagemöglichkeit nur noch als Normenkontrollklage und nicht mehr regional bei Verwaltungsgerichten, ein manipulierbarer Inzidenzwert als Massstab.

    Das "Notbremsengesetz" Merkels von 2021 hat mit dem "Meldegesetz" Schröders von 2001 rein gar nichts mehr zu tuen.
    Es arbeitet nicht neue Erkentnisse ein,
    sondern ist m.E. ein grundsätzlicher Eingriff in das politische System.


    Ist dir das wirklich entgangen @MiRi70 ?
     
    Lustliebhaber, Käpt´n Udo und Bankster danken dafür.
  19. Bankster

    Bankster King of Popp

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    Den Namen haben sie tatsächlich nicht erfunden. Da hat MiRi70 recht. War mir nicht bekannt. Finde ich aber auch nicht entscheidend.
     
    Käpt´n Udo dankt dafür.
  20. MiRi70

    MiRi70 Stammschreiber

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    Das habe ich auch nicht geschrieben. Lies meinen Kommentar und deine Frage beantwortet sich.