ein Schwank aus "Politiker, Gesetze und die Wirklichkeit" von Gerald Haase-Hindenberg als Beitrag in "Der Welt" Mehr -> Passe auf!!! Nach der Bedrohung durch die RAF, den Ost-Block und die Russen, Mars-Männchen, Wiehpohnns-off-Massdestraktschonn, Islamisten usw. kommt nun die ultimative Bedrohung "PUSSY-Terror"!!! (Mir fiel nischt Besseres ein, als das was Caroline Kebekus schon lange vorhergesagt hatte! ) Der Angriff kann zu jeder Dienstzeit und jeder größeren Ortschaft passieren. Abwehr praktisch unmöglich! Das führt zum "Behörden-Notstand" ... man mag sich das nich vorstellen, aber tausende Prostituierte könnte den teutschen Staat lahm legen. > Quelle:<
Moin, Moin!! Geile Gedanken die Du da hast!! Es fängt ja schon an wenn man seinen Perso verlängern will!! Da heisst es dann immer: Ne da müssen wir erst Mal nen Termin machen! Am besten Vormittags! Nur da kann kein Schwein weil man da normalerweise arbeiten muss!! Was ist eingentlich mit dem Arbeitsausfall der Mädels wenn sie sich wo melden müssen?? Zahlt das der Staat?? Ich glaube nicht! Na ja schaun wir mal!!!
Ja, der Artikel in der "Welt" von heute war schon interessant. Langsam erkennt man, welchen Unfug man anrichten kann. Übrigens sind sie im Zeitverzug. Sie wollten das Gesetz im Juni durch den Deutschen Bundestag bringen, damit man noch 6 Monate Vorbereitungszeit hat, wenn es am 1.1.2016 in Kraft tritt. Morgen ist allerdings schon der letzte Sitzungstag vor der Sommerpause und da habe ich mir heute den Arbeitsplan auf der Webseite des Bundestages angesehen - nichts. Der Ablauf ist normalerweise folgendermaßen. Am Anfang steht ein Kabinettsbeschluss. D.h. die federführende Ministerin muß dafür sorgen, dass der Gesetzentwurf mit anderen Ministerien (z.B. Justiz, Inneres, Finanzen, vielleicht noch Wirtschaft) und dem Bundeskanzleramt abgestimmt wird. Das machen die Referenten und Referatsleiter. Unterschreiben tut das der beamtete Staatssekretär. Und nur in seltenen Fällen, wenn es garnicht geht, werden die Minister eingeschaltet. Abgestimmt wird auch mit den Regierungsfraktionen im Bundestag. Wenn der Kabinettsbeschluss vorliegt, wird das Gesetz in den Bundestag eingebracht und dann in 3 Lesungen behandelt. Das geht aber alles nicht so schnell, weil dort ein riesiger Wust an Material wartet. Nach der 1. Lesung wird das Gesetz wieder an den oder die zuständigen Ausschüsse verwiesen und dort noch einmal diskutiert. Wenn der Ausschuss mit den Stimmen der Koalition dem Text zugestimmt hat, kommt es noch einmal in den Bundestag zur 2. und 3 Lesung, die nun beide auch zusammen durchgeführt werden können. Nach der 3. Lesung wird abgestimmt. Dann wird das Gesetz dem Bundespräsidenten vorgelegt. Wenn es Probleme gibt, schaltet sich vorher schon das Bundespräsidialamt ein. Dann wird es im Bundesanzeiger veröffentlicht und erst damit tritt es in Kraft. Das alles gilt nur, wenn das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, also die Arbeit der Bundesländer nicht tangiert. So will man das zumindest machen. Aber das hängt auch von den Ländern ab. Die Länder und die Kommunen tragen doch hier die Hauptlast - wie oben gesagt. Wenn es also zustimmungspflichtig wird - verliert man noch mehr Zeit. Der Bundesrat tagt nicht besonders häufig, bei Ablehnung kommt dann ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat und dann folgen noch eine oder zwei Lesungen im Bundestag. Die nächste Bundestags-Sitzungswoche fängt am 7.9. an. Die Woche drauf ist keine Sitzungswoche. Dann könnte man die 2. und 3. Lesung in einer der 2 letzten Septemberwochen durchführen. Dann hat man bis zum 1. Januar nicht mehr 6, sondern nur noch 3 Monate Vorbereitungszeit. Vielleicht fangen Sie dann erst zum 1. April 2016 an (ein übler Scherz). Das alles klappt aber nur dann, wenn sie den Kabinettsbeschluss in der 1. Sitzung nach der Sommerpause, das ist der 2.9. fassen können. Und das glaube ich nicht, denn wie sollen die politischen Abstimmungen im Sommer gemacht werden, wenn die Abgeordneten alle nicht da ist. Wenn sie mit den Abtimmungen erst im September wieder anfangen, dann werden sie froh sein, wenn sie das Gesetz überhaupt noch in diesem Jahr beschließen können. An einen Start am 1.1.16 glaube ich jedenfalls nicht mehr. Und das alles gilt auch nur, wenn der Bundesrat nicht zustimmen muss. Sie können das Gesetz aber nicht immer später in Kraft setzen, weil man kontroverse Gesetze nicht in der Nähe der Bundestagswahlen beginnt. Es gibt jetzt schon eine Reihe von anderen Gesetzen, die auf die nächste Legislaturperiode verschoben wurden. Und dann haben wir noch Griechenland, den Euro, die Flüchtlinge und NSA. Wer weiß, ob für so etas simples wie den P6 im Herbst überhaupt noch Zeit ist.