Praktische Anwendung des Prostituiertenschutzgesetz als Kunde?

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von Dan, 1. Juli 2017.

  1. Dan

    Dan P6 Rookie

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    Die generelle Verwendung eines Kondoms beim GV (vaginal, oral und/oder anal) ist ja soweit klar und verständlich.

    Wie sieht es jedoch z.B. beim Fingern oder Lecken der DL aus? Im Prostituiertenschutzgesetz sind diesbezüglich keine Vorschriften vorhanden. D.h. Fingern oder Lecken einer DL ist wie bisher möglich?
     
    albundy69 dankt dafür.
  2. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Wir handhaben es hier folgendermaßen:

    Die Kondompflicht gilt für Beischlaf und beischlafähnliche Handlungen.

    Beischlaf: Du steckt dein primäres Geschlechtsteil in das einer Frau, umgangssprachlich als Ficken bezeichnet.

    Beischlafähnlich: Du steckst dein primäres Geschlechtsteil in eine andere Körperöffnung einer oder eines Prostituierten. (= Arsch, Mund, Nase, Ohr).
    Z.B. Penis in Mund = Kondompflicht

    Beim Lecken und Fisten verwendest Du Zunge oder Finger/Hand. Beides sind keine primären Geschlechtsteile = Keine Kondompflicht. Neulich habe ich mal ungeschützt mit dem Fuß in einer Mumu gesteckt. Auch künftig werde ich nicht zögern, darüber zu berichten.

    PS.: Dies ist keine juristische Beratung.
     
    Zalando und shadow danken dafür.
  3. leckschlumpf

    leckschlumpf Impf-Kontrollgruppe

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    Was ist mit Tittenfick?

    Freiersau steckt sein primäres Geschlechtsteil in die Öffnung zwischen den Titten einer Frau? (Transe?) Mann? gibt ja auch schwule Männer mit Titten!

    Tschuldigung, bin Verwaltungsjurist.:duckweg:
     
    Glasperlenspiel und mushroom danken dafür.
  4. DeKlomp

    DeKlomp (Fast) alles hat ein Ende ...

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    :eek:

    Brrrhhh Fußpilz-Behandlung oder was? :smoke1:
     
  5. Scorpio1967

    Scorpio1967 Neuling

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    Die "Mumu" ist aber ein "primäres Geschlechtsteil", ergo wäre Deine Schlussfolgerung unzutreffend und beim fingern, fisten und Cunnilingus ein Kondom anzuwenden. ;)

    Leider hat man bei dem Gesetz einen äußerst wichtigen Paragrafen unter den Tisch fallen lassen: die Kondompflicht für Politiker! :p
     
  6. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Bitte verwirre die Leute nicht. Es wird aus Sicht des Eindringenden betrachtet und nicht aus der Sicht der Mumu, die den Finger oder die Zunge verspeist.

    Bestimmt kommt gleich noch der Grenzfall, bei dem jemand aus einem Meter Entferung in einen Hurenmund spritzt. Es findet kein Eindringen statt und wird durch meine Eselsbrücke nicht erfasst. Bestimmt wird es aber irgendwann ein Grundsatzurteil dafür geben. Gerichte haben ja sonst nix zu tun.

    Zum Fall des Zehficks: Es war PP, die Perverse Patrizia, bei dem Mann sich kaum gegen solchen Schabernack wehren kann. Schwupp sitzt sie drauf. Da kann mir niemand Vorsatz unterstellen.
     
    Harvey dankt dafür.
  7. DeKlomp

    DeKlomp (Fast) alles hat ein Ende ...

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    Fuß in Mumu


    Er hätte wenigsten die Socken anlassen sollen!!! :megalach:
     
  8. Scorpio1967

    Scorpio1967 Neuling

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    Also, in eine "Finger verspeisende Mumu" würd' ich meine Griffel ja nicht gerade stecken! ;) :p

    Das hat nix mit "verwirren" zu tun. Im § 32 des ProstSchG wird lediglich der (weitläufige) Begriff "Geschlechtsverkehr" verwendet, ohne diesen genau zu definieren.

    Werden in diesem Fall die Definitionen aus dem Strafrecht angewandt, so stellt schon das Eindringen mit einem Finger in die "Mumu" einer DL als "eine dem Beischlaf gleichzusetzende sexuelle Handlung" beziehungsweise "eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung" dar. Was nach § 32 ProstituiertenUnterdrückungsGesetz den Einsatz eines Kondoms erforderlich machen würde.

    Es kommt dabei nicht auf die "Sicht des Eindringenden" an, sondern ob ein primäres Geschlechtsteil irgendwo eindringt bzw. ob etwas in ein primäres Geschlechtsteil eindringt. ;)

    Mensch, jetz' bring die doch nich' noch auf abstruse Gedanken! :bigmotz:
     
  9. DeKlomp

    DeKlomp (Fast) alles hat ein Ende ...

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    Wie kommste denn darauf?
    Davon lebt ne ganze Industrie!
    google "Fingerlinge" ;)
    https://www.amazon.de/AMPRI-Latex-Fingerlinge-Gr-100-Stück/dp/B0041OF4XE

    Ich bin auch schon mal regelrecht vergewohltätigt worden, als eine der Damen mir mir nichts dir nichts so einen extra-dicken Pellen-Überzug über 2 Finger verpasste und sich dann mein Hand in den Schritte presste. :eek:
    Ich war so verdattert, dass ich erst nicht reagieren konnte... war mein Erst-Besuch im Flamingo in Ettlingen

    So wird es Kollegen Albundy auch mit seinen Fuß gegangen sein! :peinlich:
     
  10. Winnetou Kowalski

    Winnetou Kowalski Tippen ist bääh, aber ...

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    Wieso fällt mir gerade als adäquater Schutz ein Gummistiefel ein? :megalach:




    Aber zurück zum ernsten Teil:

    Hier gibt es seitenlange Diskussionen übers Lecken, dabei zu verwendende Lecktücher usw., die gemäß irgendeiner "Anwendungsverordnung o.ä.", welche den § 32 ergänzt (Finde ich aber gerade nicht mehr - nicht die Lecktücher, sondern die entsprechenden Diskussionen und Quellen. :D)
    Waren die alle für die Katz'?

    Wenn ich das genannte Beispiel nehme, müsste dann auch gegenseitiges Zungenanal (Das neue 69) "schutzlos" erlaubt sein. (?)

    Ich finde Dans Frage schon berechtigt.
    Mir ist es wurscht, wie der Einzelne verfährt, aber ich möchte schon wissen, wofür man mir ins Knie ficken kann (ungeschützt!), zumal ich ja bisher zu den berüchtigten Kondom-Fickern gehöre. :D

    Evtl. sollte man wirklich mal eine Kreuzchen-Liste/Übersicht anfertigen, was geht und was nicht. Aber dafür müsste das ja eindeutig sein.

    Traurig,
    jetzt kostet es schon mehr Zeit, alles zu klären, als das Vögeln selbst.


    Hugh

    .
     
    klappi dankt dafür.
  11. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Lecktücher kannste komplett ausklammern, denn das Prostituiertenschutzgesetz sieht einzig den Mann als Träger von Kondomen vor.
    Begründung zu § 32 (Kondompflicht; Werbeverbot)


    Und ja, im nächsten Post wird das bereits beantwortete Thema in die Länge gezogen durch den Hinweis, dass die Erläuterungen keine bindende Kraft haben…:rolleyes:

    Ach Ja...DeKlomp. Bitte google mal bei Amazon nach dem Zungenkondom :D
     
    pique dankt dafür.
  12. Sweetteenylover

    Sweetteenylover GF6-Fan

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    Meines Erachtens hat Albundy Recht, dass es nur um das Hereinstecken eines Penis in Körperöffnungen gehen kann. Da Kondome nun mal üblicherweise nur zum Penisüberzug verwendet werden oder jedenfalls vorgesehen sind, kann die Kondompflicht auch nur dies meinen. Darüber hinaus gehende Gesetzesauslegungen würden sich m.E. im Bereich der sog. analogen Rechtsanwendung bewegen, die dann aber jedenfalls keinen Bußgeldtatbestand auslösen könnte, da analoge Rechtsanwendung im Straf-, aber auch hier einschlägigen Ordnungswidrigkeitenrecht unzulässig ist.
     
  13. DeKlomp

    DeKlomp (Fast) alles hat ein Ende ...

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  14. pheros

    pheros Stammschreiber

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    ach diese materiel von gummi gibst

    ich ficke schon zeit lange Zeit mit diese gummi materiel, ich darf von machiato kein werbung machen ,ich kann dich via Im sagen wo du diese gummi's kaufen kannst...
     
  15. DeKlomp

    DeKlomp (Fast) alles hat ein Ende ...

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    => pheros

    was genau ist "diese"???
    Du meinst diese Kappen-Kondome??

    :eek:
    Tatsächlich - hat er das geschrieben!

    Na da schicke mir doch einfach eine PN! :prost:

    DeKlompen :winkewinke:
     
  16. Pappenstiel

    Pappenstiel Gesperrt

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    Alles Banane

    Für mich ist dieses Gesetz einfach nur Banane!

    Ich glaube auch nicht, dass es verfassungskonform ist, da es die sexuelle Selbstbestimmung zweier erwachsener Menschen untergräbt!

    Dieselben (oft schwulen) Politiker, die die "Ehe für alle" (sprich "Homoehe") legalisieren, verbieten den natürlichen Verkehr von Mann und Frau und stellen ihn unter Strafe!

    Apropo Banane: Wenn man eine Frau mit einer Banane "verwöhnt", muss man dann eigentlich ein Kondom benutzen? :banana:
     
    Glasperlenspiel dankt dafür.
  17. Dan

    Dan P6 Rookie

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    Die Kondompflicht laut Prostituiertenschutzgesetz dient ja nicht der Verhütung, sondern "der Prävention sexuell übertragbarer Erkrankungen und damit zum Schutz sowohl von Prostituierten als auch von deren Kunden".

    Letztes wird von dem o.a. Produkt ja nicht gewährleistet und ist somit, im Sinne des Prostituiertenschutzgesetz, nicht erlaubt. ;)
     
  18. pheros

    pheros Stammschreiber

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    genug condome die gewahrleistet sind

    guck mal auf website wo du gummi's kaufen kannst, soviele latexfreie condome...
     
  19. Fabi1011

    Fabi1011 Stammschreiber

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    ich hab mal das hier gelesen:
    Nach der Gesetzesbegründung umfasst die gesetzliche Regelung ausschließlich die Anwendung am Körper des Mannes; männliche Kunden und männliche Prostituierte sind folglich beim Geschlechtsverkehr im Rahmen der Kundenbeziehung stets verpflichtet, ein Kondom zu verwenden. Weibliche Prostituierte und Kundinnen sind ebenfalls Adressatinnen der Norm, da sie dafür Sorge zu tragen haben, dass beim Geschlechtsverkehr ein Kondom am Körper des männlichen Prostituierten oder Kunden zum Einsatz kommt.
    Die ausschließliche Verwendung eines Frauenkondoms genügt der gesetzlichen Pflicht damit nicht."

    Danach wäre es so, dass lecken ohne Kondom ok wäre.
     
  20. trbdc

    trbdc Mitglied

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    ZA aktiv (seitens der DL) auch !

    Welch ein Schwachsinn !
     
    DeKlomp dankt dafür.