Meine Frage an alle Steuerberater und -experten: Wenn man sich eine DL nach Hause holt, kann man dann ihre Tätigkeit als "haushaltsnahe Dienstleistung" steuerlich absetzen? Normalerweise denkt man ja hierbei an handwerkliche Tätigkeiten, aber neulich habe ich gelesen, dass eine Frau sogar ihren Hundefrisör als "haushaltsnahe Dienstleistung" von der Einkommensteuer abgesetzt hat. Es ging vors Gericht (im glaube sogar OLG), und sie hat recht bekommen! Jetzt stelle ich es mir so vor: Ich lasse eine (legal arbeitende) DL zu mir ins Haus kommen und bezahle sie per Rechnung (worauf sie sich natürlich einlassen muss). Denn bei Barzahlung bekomme ich nichts vom Finanzamt erstattet. http://www.bundesfinanzministerium....u-paragraf-35a.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Was würde sie denn auf die Rechnung schreiben? "Allgemeine Wichs- und Schrubbarbeiten"? Gut, Du könntest noch argumentieren: Wenn ich verheiratet wäre, ... oder: Wenn meine Olle nicht so faul wäre, ... Beim Hunde baden mag das gehen oder beim Flur putzen bestimmt (hinreichende Nähe zur Haushaltsführung) aber beim Ficken? Falls Du das aber durch alle Instanzen geklagt und Recht bekommen haben solltest ... schreib es hier rein. .
Als nur extern fickender für mich leider nicht möglich Falls Du eine findest, die dir wirklich eine Rechnung ausstellt kann man ja Putzen und Wäsche machen eintragen. Wird aber bestimmt schwierig mit deiner Lieblings-DL (abgesehen davon, dass ich nie meine "wahre Identität" preisgeben wollte; ist aber bei denen, welche eine DL nach Hause bestellen natürlich anders)
Bin zwar kein Steuerberater, sondern Jurist... aber diesen Tipp gibt es von mir gratis, sogar ohne Erstberatungsgebühr: Das klappt nicht. Bezahlten Sex unter "haushaltsnahe DL" zu subsumieren ist m.E. nicht mehr vertretbar, soviel mal ohne jegliche Kenntnis der weiteren Voraussetzungen. Einen Hundefrisör kann man da noch hinpacken, denn die Tierpflege eines im Haushalt vorhandenen Tieres mag man als Haushaltstätigkeit ansehen = hinreichende Nähe zur Haushaltsführung (+).
Das wäre aber nicht korrekt! ... und wir wollen uns doch hier - in diesem seriösen Forum - nicht der "Beihilfe zur Steuerverkürzung/-Hinterziehung" schuldig machen. Sollte sie Kleinunternehmerin (Umsatz < 17.500 €) sein, darf der Hinweis: "Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer." nicht fehlen. Ansonsten ist bei einem Gesamt-Betrag über 150 € der MWSt-Betrag auszuwerfen. Wenn ich das alles im Kopf haben müsste, würde mir die Lust vergehen. Obwohl: Der Gedanke, dass mir der Fiskus meine Fickerei bezahlt, hat schon was. .
Pflegeleistungen Laut Bundesministerium für Finanzen gehört auch dazu "... die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern sowie von kranken, alten oder pflege-bedürftigen Personen." Vielleicht kann ich mir ab einem gewissen Alter eine erotische Massage verpassen lassen und dies als "Pflegeleistung" abrechnen lassen! Natürlich war die ganze Frage nicht so ganz ernst gemeint. Aber wenn man so manche Dinge hört, wie letztens öffentlich verbreitet, dann fragt man sich, wenn der Staat schon manchen Unsinn subventioniert, warum nicht auch diese Art von Dienstleistung, die zum allgemeinen Wohlbefinden und zur Linderung oder Abmilderung von Depressionen beiträgt! Ich meinte diese Meldung: http://www.welt.de/politik/deutschl...enfahrt-kostete-Steuerzahler-38-000-Euro.html
Bei meiner DL Hmmm Wenn ich bei einer DL bin und dann werde ich schon untenrum geputzt und das Handtuch (Wäsche machen) wird vom Lotterbett abgezogen. Es fiele mir doch nicht im Traum ein den mich allseits umsorgenden (abzockenden ) Staat bescheixxen zu wollen
Früher konnten je nach persönlicher Auslegung des jeweiligen Finanzbeamten noch Bewirtungsbelege, die direkt von Clubs ausgestellt waren, eingereicht werden. Selbständigkeit natürlich vorausgesetzt. Leider hab ich schon lange nicht mehr gehört, dass sowas durchgegangen ist. Bordellbesuche Es war zu vermuten. Nein, die sind nicht absetzbar. Aber es wurde bereits versucht, und der Bundesfinanzhof hatte darüber zu entscheiden (Az. III R 21/86 ). Argumentiert wurde wie folgt: Eine steuerlich absetzbare Bewirtung als Betriebsausgaben im Sinne des Einkommenssteuergesetzes liegt nur dann vor, wenn die Darreichung von Speisen oder Getränken eindeutig im Vordergrund steht. Beim betrieblichen Bordellbesuch geht es jedoch anders als bei einem Restaurantbesuch nicht um die Schaffung eines angenehmen Rahmens für geschäftliche Gespräche. Das persönliche Vergnügen tritt zu sehr in den Vordergrund. Entsprechende Aufwendungen sind somit nicht von der Steuer absetzbar. Sofern der Clubbesitzer, jedoch eine Rechnung als Catering o. ä. ausstellen kann, sollte das immer noch durchgehen können. Sollte halt nicht explizit draufstehen, sondern eher Bewirtung (Essen&Trinken) umfassen. Praktisch in dem Kontext auch wenn nicht Bumsclub XY im Briefkopf auftaucht All dies setzt , wie schon gesagt, eine Selbständigkeit voraus und dies auch in einem nicht unerheblichem Umfang. Also bei nem Mini-Jahresumsatz von n paar 1000 Eur kauft Dir keiner einen Bewirtungsbeleg von 1000,- € ab. Das ist aber ne andere Frage...und gilt auch für Dienstwagen etc.
Vielleicht könnte man die Dame als Raumpflegerin engagieren, und dann 1 Stunde Nacktputzen ordern. Das sollte man dann doch absetzen können? Wenn man sie dann beim putzen zufällig poppt, kann man sich sicherlich herausreden: "war ein Versehen, im Vordergrund standen die Reinigungsarbeiten".
Yepp so im Prinzip iss wohl die Rechtslage. Aber "Recht" oder "Rechtslage" iss nix anderes als die Ansicht der "Machthaber", völlich Banane ob Diktator oder Pseudo-Demokratur. Also nix objektiv Fixes! Klartext: Solange "Sex" bzw. "Sexuelle Entspannung" unter "Vergnügen" aufgrund pseudo-christlicher (oder was weiß ich) Moral-Vorstellungen fällt und sich in solcher "Rechtslage" ausdrückt, wird ein solches Ansinnen von jedem FA und jedem FG abgeschmettert werden. Erst wenn sich die Machtverhältnise in Teutschland wech von diesen überkommenen Moral-Vorstellungen und ihren Auswirkungen auf das Recht lösen würden, in dem nämlich unsere Biologie entsprechend körperliches Wohlbefinden und Leistungsfähigkiet aufgrund genügend und befriedigenden Sex anerkannt werden würde, könnte sich die Rechtslage ändern. Beispiele jibbt es da jenuch ... manche heutigen Kuren und Vorsoge-Sachen wären niemals von den Krankenkassen und Extra-Kosten heutzutage vom FA anerkannt worden. Somit bleibt nur die Grauzone mit dem "Nackt-Putzen". Was die Dame auf die Rechnung/Quittung schreibt muss nur mit ihrem beim FA gemeldeten "Geschäft" kongruent" sein. Es wird sicherlich schwierich für eine Steuerprüfung, das Gegenteil zu beweisen. Aber ockeeh in einer "Bananen-Rechtsstaat-Republik" iss alles möglich. Deshalb rate ich zu nicht allzu forscher Auslegung.
Danke für Eure Kommentare! Ich habe mich köstlich amüsiert! Die Idee mit der Nacktputzerin ist mir auch schon gekommen, ich werde es mal ausprobieren. Eine andere haushaltsnahe Dienstleistung wäre noch "das lebende Büffet" (eine mit Früchten dekorierte Nackte zum Vernaschen)
Hallo zusammen, eine DL die eine Rechnung stellt abzusetzen ist doch kein Problem! Klempnerarbeiten kann man auch der Steuer zuführen und "Rohr freiblasen bzw. Rohr verlegen" ist doch deutlich eine Klemptnertätigkeit. Das leuchtet doch auch dem letzten Finanzbeamten aus Hinteruntertupfingen ein!!!
Ja aber auch der aus Hinteruntertupfingen wird auf der Vorlage einer ordentlichen Rechnung bestehen und ggf. gucken, ob es den Handwerks-Betrieb so auch gibt. Denn da müssen die Steuer-Nummern und einbehaltene USt. drauf stehen UND dieser Handwerks-Betrieb muss diese 19% Umsatzsteuer abführen. Falls der Handwerks-Betrieb Innerhalb eines FA-Bezirkes liegt, wird der Schwindel sofort auffliegen. Selbst innerhalb eines Bundeslandes wäre ich nicht mehr sicher, ob, die inzwischen den Quer-Abgleich IT-mäßig hinbekommen. Und sollte die "Handwerkerin" in einem anderen Bundesland sitzen, dann schürt das Fragen, es sei denn es wäre in der grenznahen Region. Am Sichersten, relativ :besserwisser;, würde das wohl noch bei Kollegen funktionieren, die nahe hollandischen oder belgische Grenze wohnen. Aber 100% sicher iss da auch nicht, weil es ja auch über die Ländergenzen hinwech ein Clearing der USt. bzw. Einfuhr-Steuern jibbt! Anders wäre das, wenn es eine ausreichend hohe Pauschale gäbe. Ich freu mich jedenfalls schon auf "Erfahrungs-Berichte".
Na ja musste ein Caterer finden, der das macht, aber nix auf die Rechnung schreibt, sonst haste wieder dasselbe Problem!