Hier etwas Wichtiges für alle Blinkmuffel !!!! Wer einer abknickenden Vorfahrtsstrasse folgen möchte, muß das durck Betätigen des Blinkers anzeigen. Andere Verkehrsteilnehmer können darauf vertrauen, daß derjenige, der nicht blinkt, dieser auch nicht folgen wird. Kommt es dann zu einem Zusammenstoß, so haftet derjenige, der der abknickenden Vorfahrtstrasse gefolgt ist, ohne zu blinken, überwiegend in Höhe von 70 %, obwohl dem Unfallgegner eine Vorfahrtverletzung zur Last gelegt werden kann. OLG Rostock AZ 5 U 223/09 Quelle : Magazin Fahrschule Ausgabe Juni 2011 hat zwar nun rein gar nix mit dem Forum zu tun, aber es interessiert vielleicht den ein oder anderen
die erinnerung daran ist ja nicht schlecht, die blink-moral hat m.e. in den letzten jahren ziemlich abgenommen (mich eingeschlossen, ich geb's ja zu...)... und das eine oder andere etablissement liegt ja nicht unbedingt an der vorfahrtstraße, sondern eher abseits. wäre ja blöd, wenn man seine kohle statt für 'ne schöne nummer in 'nen unfallschaden stecken muß... .